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In der Kodierempfehlung 373 wird die Kodierrichtlinie DKR P013, zur Begründung, herangezogen.
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In der Kodierempfehlung [https://foka.medizincontroller.de/index.php/KDE-373 373] wird die Kodierrichtlinie [https://foka.medizincontroller.de/index.php/DKR_P013 DKR P013], zur Begründung, herangezogen.
  
 
Das ist für mich unverständlich, da in der Kodierrichtlinie klargestellt wird, dass, wenn es für eine Revisionsoperation einen spezifischen Kode gibt, dieser zu benutzen ist. Im Fall der Revision von
 
Das ist für mich unverständlich, da in der Kodierrichtlinie klargestellt wird, dass, wenn es für eine Revisionsoperation einen spezifischen Kode gibt, dieser zu benutzen ist. Im Fall der Revision von

Version vom 5. Juli 2021, 13:47 Uhr

Thema: 5-394.2 Revision einer Blutgefäßoperation, Revision eines vaskulären Implantates

1. Anfrage vom: 04.08.2020

Stand:


2. Problembeschreibung:

In der Kodierempfehlung 373 wird die Kodierrichtlinie DKR P013, zur Begründung, herangezogen.

Das ist für mich unverständlich, da in der Kodierrichtlinie klargestellt wird, dass, wenn es für eine Revisionsoperation einen spezifischen Kode gibt, dieser zu benutzen ist. Im Fall der Revision von Blutgefäßoperationen gegeben.


3. Frage:

Für welche Fälle sollte dieser Kode denn sonst gedacht sein?


4. ggf. Lösungsansatz:


5. ICD / OPS / DKR / Gesetze:


Antwort

.....


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