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Alle anderen Interpretationen können nicht zutreffend sein, da es ansonsten nicht möglich wäre, diesen Kode ab Aufnahme zu einer Weaningbehandlung nach Verlegung durch ein anderes Krankenhaus anzugeben.
 
Alle anderen Interpretationen können nicht zutreffend sein, da es ansonsten nicht möglich wäre, diesen Kode ab Aufnahme zu einer Weaningbehandlung nach Verlegung durch ein anderes Krankenhaus anzugeben.
  
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Aktuelle Version vom 7. September 2021, 14:38 Uhr

Thema: 8-718.8 Prolongierte Beatmungsentwöhnung auf spezialisierter intensivmedizinischer Beatmungsentwöhnungs-Einheit

1. Anfrage vom: 19.02.2021

Stand: 07.09.2021


2. Problembeschreibung:

Der OPS gibt folgendes vor: Ein Kode aus diesem Bereich ist bei allen Formen einer invasiven oder nicht invasiven maschinellen Beatmung anzuwenden, wenn die Dauer der Beatmung entsprechend den Regelungen der Deutschen Kodierrichtlinien zur Berechnung der Beatmungsdauer ab Beginn der Beatmung mehr als 168 Stunden an aufeinanderfolgenden Tagen beträgt 168 h entsprechen 7 Behandlungstagen. Der OPS gibt auch deutlich kürzere Behandlungszeiträume als 7 Tage vor


3. Frage:

Häufig werden Patienten auf einer Intensivstation bereits versucht zu entwöhnen und werden intern dann auf eine spezialisierte Weaningstation verlegt Dürfen die Beatmungsstunden beider Stationen zusammen addiert werden oder müssen 168 h auf der Weaningstation erbracht werden D.h. darf der OPS 8-718.8 auch kodiert werden, wenn z.B. 48 h auf einer normalen ITS beatmet wurde und 140 h auf der Weaningstation


4. ggf. Lösungsansatz:

Durchgehende Beatmung ist die Voraussetzung, ebenso die Struktur auf der Weaningstation. Es liegt eine durchgehende Beatmung von mehr als 168 h vor, davon entsprechen 5,88 Tage der Weaningstation. Anhand der realen Behandlungstage wäre OPS 8-718.81 oder .82 zu kodieren.


5. ICD / OPS / DKR / Gesetze:


Antwort

Im OPS-Kode lautet der Hinweistext: "Ein Kode aus diesem Bereich ist bei allen Formen einer invasiven oder nicht invasiven maschinellen Beatmung anzuwenden, wenn die Dauer der Beatmung entsprechend den Regelungen der Deutschen Kodierrichtlinien zur Berechnung der Beatmungsdauer ab Beginn der Beatmung mehr als 168 Stunden an aufeinanderfolgenden Tagen beträgt"

Dieser Text bezieht sich auf die Patientenmerkmale entsprechend der Leitlinie für prolongiertes Weaning [1], und klassifiziert die Patienten, bei denen dieser Kode anwendbar ist. Dabei müssen diese Beatmungsstunden weder im Krankenhaus selbst noch ausschließlich auf der Spezialisierten Weaning-Einheit erbracht worden sein.

Alle anderen Interpretationen können nicht zutreffend sein, da es ansonsten nicht möglich wäre, diesen Kode ab Aufnahme zu einer Weaningbehandlung nach Verlegung durch ein anderes Krankenhaus anzugeben.

(Stand: 07.09.2021)


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