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Version vom 14. Dezember 2021, 16:04 Uhr
Thema: Infekt der unteren Atemwege bei schwangerer Patientin
1. Anfrage vom: 09.11.2021
Stand:
2. Problembeschreibung:
Aufnahme bei Infekt der unteren Atemwege im Rahmen der bekannten Mukoviszidose, Patientin ist schwanger. Keine gynäkologische Betreuung, Behandlung in der Klinik für Pneumologie. Antibiotische Behandlung. HD gemäß DKR 0403 Mukoviszidose in Übereinstimmung mit dem MD.
3. Frage:
Die Krankenkasse kommt mit folgender Behauptung:
Hier kollidieren zwei spezielle Kodierrichtlinien: die 1510p Komplikationen in der Schwangerschaft und die 0403d Zystische Fibrose. U. E. findet die DKR 0403 hier keine Anwendung, da es in dieser Kodierrichtlinie darum geht, dass die HD bei einer zystischen Fibrose immer durch einen E84*-Kode abzubilden ist, egal durch welche Manifestation der Patient ins KH kommt. Das sehen wir jedoch anders, da eine Schwangerschaft keine Manifestation einer zystischen Fibrose ist, eine zystische Fibrose sich aber komplizierend auf die Mutter und auf das Kind auswirken kann.
4. ggf. Lösungsansatz:
Unter den Hinweisen zu 5-85 steht: Bei bereichsüberschreitenden Strukturen ist für die Kodierung der Operationsort ausschlaggebend. Wenn es zwei Operationsorte gibt,…dann kommen auch zwei OPS-Kodes in Betracht. Ist der Hinweis auch hier anzuwenden? Die Sehne wird am Radius befestigt, aber es wird dafür auch eine Faziotomie im Bereich des Oberarmes durchgeführt.
Die DRG I16A Andere Eingriffe an der Schulter und bestimmte Eingriffe an der oberen Extremität mit bestimmtem Eingriff an Schulter, Oberarm und Ellenbogen erscheint mir bei diesem Eingriff allerdings passender als die I27E Bestimmte kleine Eingriffe am Weichteilgewebe, die von der 5-855.03 angesteuert wird.
5. ICD / OPS / DKR / Gesetze:
Hinweis zu 5-85
Antwort
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