Diskussion:Anfrage P0023: Unterschied zwischen den Versionen
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+ | Damit bleibt aus meiner Sicht der Interpretationsspielraum, diese Leistungen auch durch Assistenzärzte*innen zu erbringen. | ||
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Version vom 14. September 2022, 11:30 Uhr
Wenn ich mir den Originaltext anschaue, steht da:
Multiprofessionelles Team mit Behandlungsleitung durch einen Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie, Facharzt für Psychiatrie, Facharzt für Nervenheilkunde oder Facharzt für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie
Vorhandensein von Vertretern der folgenden Berufsgruppen: Ärzte (Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie, Facharzt für Psychiatrie, Facharzt für Nervenheilkunde oder Facharzt für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie) Psychologen (Psychologischer Psychotherapeut, Diplom-Psychologe oder Master of Science in Psychologie) Spezialtherapeuten (z.B. Ergotherapeuten, Physiotherapeuten, Sozialarbeiter, Logopäden, Kreativtherapeuten) Pflegefachpersonen (z.B. Gesundheits- und Krankenpfleger, Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger, Altenpfleger, Heilerziehungspfleger)
Dem Wortlaut nach wären es in diesem Fall tatsächlich Fachärzte. --Raetzell2 (Diskussion) 11:39, 14. Sep. 2022 (CEST)
Die Qualifikation als FA für ... steht expressis verbis so bei den Strukturmerkmalen dabei: Vorhandensein von Vertretern der folgenden Berufsgruppen: Ärzte (Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie, Facharzt für Psychiatrie, Facharzt für Nervenheilkunde oder Facharzt für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie). Aus dem schlichten Vorhandensein von, wäre aber nicht zu schließen, dass dies nur FÄ sein müssen, ich interpretiere "Vorhandensein von" als FÄ = als Teilmenge der Ärzte in der PSY oder PSYSO.
In der Selbsterklärung fordert der MDK Für alle personengebundenen Qualifikationen/Verfahren und obligatorisch vorzuhaltende Therapiebereiche sind mindestens zwei Personen namentlich aufzuführen. Also je 2 Namen Behandlungsleitung und "Ärzte (Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie, Facharzt für Psychiatrie, Facharzt für Nervenheilkunde oder Facharzt für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie)".
Unabhängig von der Struktur wird bei den MM gefordert: Als angewandte Verfahren der ärztlichen und psychologischen Berufsgruppen gelten folgende Verfahren oder im Aufwand vergleichbare Verfahren: ...
Hier heißt es also nur "Ärztliche Berufsgruppe". Ob "Ärztliche Berufsgruppe" der Mindestmerkmale = !:1 deckungsgleich ist mit "Ärzte (Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie, Facharzt für Psychiatrie, Facharzt für Nervenheilkunde oder Facharzt für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie)" der Strukturmerkmale ist, ist nicht eineindeutig im OPS formuliert. Falls das gemeint wäre, müsste für mich dann bei den MM stehen "... der ärztlichen (Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie, Facharzt für Psychiatrie, Facharzt für Nervenheilkunde oder Facharzt für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie) und psychologischen Berufsgruppen ..."
Damit bleibt aus meiner Sicht der Interpretationsspielraum, diese Leistungen auch durch Assistenzärzte*innen zu erbringen. --KrauseW (Diskussion) 12:30, 14. Sep. 2022 (CEST)