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Version vom 29. April 2024, 13:06 Uhr
Schlagworte: OPS 8-98f, Visite
Erstellt: 27.03.2024
Stand:
Aktualisiert:
Problem/Erläuterung
Ein Patient wird um 21:30 Uhr auf die Intensivstation aufgenommen. Die erste Visite durch einen Facharzt mit der Zusatzbezeichnung Intensivmedizin erfolgt aufgrund der Uhrzeit nicht am Aufnahmetag, sondern am Folgetag um 08:30 Uhr.
Es wird der OPS 8-98f.- Aufwendige intensivmedizinische Komplexbehandlung (Basisprozedur) abgerechnet.
Ein Mindestmerkmal des OPS 8-98f.- lautet: „Ein Facharzt mit der Zusatzbezeichnung Intensivmedizin (die Behandlungsleitung oder ein anderer Facharzt mit der Zusatzbezeichnung Intensivmedizin) muss täglich mindestens eine Visite durchführen.“
Wie ist bezüglich des OPS 8-98f.- bei der Bewertung des Aufnahmetages zu verfahren?
Kodierempfehlung SEG-4:
Da die erste Visite durch einen Facharzt mit Zusatzbezeichnung Intensivmedizin innerhalb der ersten 24 Stunden nach Aufnahme auf die Intensivstation erfolgte, sind hier auch am Aufnahmetag alle Mindestkriterien des OPS 8-98f.- vollständig erfüllt.
Der Aufnahme-SAPS II und der Aufnahme-Core-10-TISS werden entsprechend der „Dokumentationsvorgaben zur Erfassung der Intensivmedizinischen Komplexbehandlung (seit OPS-Version 2023)“ vom Aufnahmezeitpunkt bis zum Ablauf der ersten 24 Stunden für den Aufnahmetag gewertet.
Für den Aufnahmetag zählen gemäß der o.g. Dokumentationsvorgaben auch Stunden des Folgetages. Das führt dazu, dass diese Stunden zweimal gezählt werden, einmal am Aufnahmetag und einmal am Folgetag.
Sofern innerhalb der ersten 24 Stunden nach Aufnahme auf die Intensivstation eine Visite durch einen Facharzt mit Zusatzbezeichnung Intensivmedizin erfolgt, kann diese demnach für den Aufnahmetag mitgezählt werden. Die weitere tägliche Dokumentation erfolgt dann für die jeweiligen Intervalle von 0:00 bis 24:00 Uhr.
Kommentierung FoKA:
Konsens
(Stand: 29.04.2024)
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