KDE-114: Unterschied zwischen den Versionen

Aus DGfM
Wechseln zu: Navigation, Suche
(Kodierempfehlung:)
Zeile 12: Zeile 12:
 
== Kodierempfehlung: ==
 
== Kodierempfehlung: ==
 
Das konkrete Blutungsereignis, also z. B. die Hirnblutung oder das Nasenbluten, ist als Hauptdiagnose zu kodieren und D68.3 ''Hämorrhagische Diathese durch Antikoagulanzien und Antikörper'' als Nebendiagnose
 
Das konkrete Blutungsereignis, also z. B. die Hirnblutung oder das Nasenbluten, ist als Hauptdiagnose zu kodieren und D68.3 ''Hämorrhagische Diathese durch Antikoagulanzien und Antikörper'' als Nebendiagnose
 +
 +
== Kommentar FoKA ==
 +
Dissens:
 +
 +
Grundsätzlich muss man die beiden geschilderten Blutungsereignisse (Nasenblutung / Hirnblutung ) differenziert betrachten.
 +
 +
1. Eine Hirnblutung veranlasst unabhängig von der Behandlung mit Antikoagulanzien immer eine stationäre Behandlung und ist gemäß [[DKR D002f]] (''konkurriende Hauptdiagnosen'') auch meist als Hauptdiagnose zu kodieren.
 +
 +
2. Das alleinige Nasenbluten veranlasst in den seltensten Fällen eine stationäre Behandlung. Bei symptomatischem Nasenbluten in Folge einer Behandlung mit Antikoagulanzien oder hypertensiver Krise etc. ist die zugrundeliegende Erkrankung als Hauptdiagnose zu verschlüsseln, sofern auch diese (z.B. die hämorrhagische Diathese unter Antikoagulation) behandelt wird [[DKR D002f]] (''Zuweisung eines Symptoms als Hauptdiagnose'').
 +
 +
== Rückmeldung SEG 4 ==
 +
Rückmeldung steht noch aus
  
 
----
 
----

Version vom 9. Juni 2008, 12:39 Uhr

Schlagwort: Marcumar, Blutung, Antikoagulation

Stand: 2007-01-10

Aktualisiert: 2008-01-08

ICD: D68.3

Problem/Erläuterung:

Wie wird der medizinische Sachverhalt einer nichttraumatischen Blutung unter Marcumartherapie, die die stationäre Aufnahme veranlasste, kodiert ?

Kodierempfehlung:

Das konkrete Blutungsereignis, also z. B. die Hirnblutung oder das Nasenbluten, ist als Hauptdiagnose zu kodieren und D68.3 Hämorrhagische Diathese durch Antikoagulanzien und Antikörper als Nebendiagnose

Kommentar FoKA

Dissens:

Grundsätzlich muss man die beiden geschilderten Blutungsereignisse (Nasenblutung / Hirnblutung ) differenziert betrachten.

1. Eine Hirnblutung veranlasst unabhängig von der Behandlung mit Antikoagulanzien immer eine stationäre Behandlung und ist gemäß DKR D002f (konkurriende Hauptdiagnosen) auch meist als Hauptdiagnose zu kodieren.

2. Das alleinige Nasenbluten veranlasst in den seltensten Fällen eine stationäre Behandlung. Bei symptomatischem Nasenbluten in Folge einer Behandlung mit Antikoagulanzien oder hypertensiver Krise etc. ist die zugrundeliegende Erkrankung als Hauptdiagnose zu verschlüsseln, sofern auch diese (z.B. die hämorrhagische Diathese unter Antikoagulation) behandelt wird DKR D002f (Zuweisung eines Symptoms als Hauptdiagnose).

Rückmeldung SEG 4

Rückmeldung steht noch aus


Direkt-Link SEG-4

Zurück zu KDE-112

Weiter zu KDE-115

Zurück zur Übersicht