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Der BMI ist zwar richtungsweisend aber nicht alleinige Bedingung. Bei Unterschreitung der BMI-Norm oder entsprechendem klinischen Habitus und durchgeführter Therapie (z.B. hochkalorische Therapie, pflegerische Unterstützung bei Nahrungsaufnahme, etc.) ist die Kodierung sachgerecht. Hinweis: abnorme Gewichtsabnahme ([http://www.dimdi.de/static/de/klassi/diagnosen/icd10/htmlgm2008/gr50.htm#r63 R63.4]) ist abzugrenzen.
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Der BMI ist zwar richtungsweisend aber nicht alleinige Bedingung. Bei Unterschreitung der BMI-Norm oder entsprechendem klinischen Habitus und durchgeführter Therapie (z.B. hochkalorische Therapie, pflegerische Unterstützung bei Nahrungsaufnahme, etc.) ist die Kodierung sachgerecht. <BR>Hinweis: abnorme Gewichtsabnahme ([http://www.dimdi.de/static/de/klassi/diagnosen/icd10/htmlgm2008/gr50.htm#r63 R63.4]) ist abzugrenzen.
  
 
== Rückmeldung SEG-4 ==
 
== Rückmeldung SEG-4 ==

Version vom 17. Juni 2008, 10:19 Uhr

Schlagwort: Kachexie

Stand: 2007-01-10

Aktualisiert: 2008-04-24

ICD: R64

Problem/Erläuterung:

Wann darf R64 Kachexie verschlüsselt werden?

Kodierempfehlung:

Mindestvoraussetzungen: Dokumentation von Körpergröße und -gewicht und Beeinflussung des Patientenmanagements.
Neben der allgemeinen Definition (schwere Form der Abmagerung mit Atrophie/körperliche Auszehrung) unter Berücksichtigung des klinischen Gesamtzustandes ist ein BMI unter 18,5 kg/m2 (Definition Untergewicht WHO) zu fordern.

Kommentar FoKA

Dissens:

Der BMI ist zwar richtungsweisend aber nicht alleinige Bedingung. Bei Unterschreitung der BMI-Norm oder entsprechendem klinischen Habitus und durchgeführter Therapie (z.B. hochkalorische Therapie, pflegerische Unterstützung bei Nahrungsaufnahme, etc.) ist die Kodierung sachgerecht.
Hinweis: abnorme Gewichtsabnahme (R63.4) ist abzugrenzen.

Rückmeldung SEG-4

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