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Alle mit der Chemotherapie behandelten Metastasen erfüllen die Nebendiagnosen-Kriterien und dürfen daher kodiert werden. Ein spezieller Aufwand über die systemische Therapie hinaus [z:B. Diagnostik zur Verlaufskontrolle (Sono, Röntgen, spez. Labor)] ist nicht erforderlich, weil ein nebendiagnosenspezifischer Aufwand durch die Chemotherapie vorliegt: | |||
Die Knochenmetastasen können daher kodiert werden (vgl. [[DKR D002d]] ''Nebendiagnosen''). | |||
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Version vom 30. Juni 2008, 14:57 Uhr
Schlagwort: Metastasen, multiple, Chemotherapie
Stand: 2007-01-10
Aktualisiert: 2008-01-08
Problem/Erläuterung
Systemische Chemotherapie wegen multipler Metastasen bei metastasiertem TU-Leiden: z.B.: Chemotherapie bei Lebermetastasen und Mammacarcinom. Chemotherapie und diagnostischer Aufwand (Verlaufskontrollen) orientieren sich am Verlauf der Leber-, Nieren- und Hautfiliae, die bekannten Knochenfiliae werden ohne speziellen Aufwand durch die Chemotherapie mitbehandelt. Sind alle bekannten Metastasen in diesem Fall als Nebendiagnosen zu kodieren?
Kodierempfehlung SEG 4
Alle mit der Chemotherapie behandelten Metastasen erfüllen die Nebendiagnosen-Kriterien und dürfen daher kodiert werden. Ein spezieller Aufwand über die systemische Therapie hinaus [z:B. Diagnostik zur Verlaufskontrolle (Sono, Röntgen, spez. Labor)] ist nicht erforderlich, weil ein nebendiagnosenspezifischer Aufwand durch die Chemotherapie vorliegt: Die Knochenmetastasen können daher kodiert werden (vgl. DKR D002d Nebendiagnosen).
Kommentar FoKA
Konsens: Der FoKA schließt sich der Empfehlung der SEG 4 an.
Rückmeldung SEG 4
Übereinstimmung
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