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Version vom 19. August 2008, 13:17 Uhr
Schlagwort: Leistenhoden, Nierenkolik
Stand: 2007-04-25
Aktualisiert: 2008-01-08
Problem/Erläuterung
Ein 32-jähiger Patient sucht aufgrund linksseitiger Flankenschmerzen eine urologische Klinik auf. Bei der Aufnahmeuntersuchung stellt der Urologe, neben einer leichtgradigen Mikrohämaturie und einer sonographisch nachweisbaren linksseitigen Nierenektasie, eine tastbare, druckschmerzhafte Resistenz in der rechten Leiste fest. Verdacht auf Leistenhoden. Nach wenigen Stunden (Schmerzmedikation) ist der Patient bezüglich der Nierenkolik beschwerdefrei. Nach Durchführung eines Ausscheidungsurogramms (kein Aufstau des Nierenbeckens, kein Konkrementnachweis) wird die Verdachtsdiagnose eines spontanen Steinabgangs ausgesprochen. Aufgrund einer möglichen Entartungsgefahr wird der Leistenhoden im Rahmen des stationären Aufenthaltes operativ entfernt.
Was ist Hauptdiagnose, Q53.1 Nondescensus testis, einseitig oder N20.1 Ureterstein?
Kodierempfehlung SEG-4
Zum Zeitpunkt der Entscheidungsfindung des Krankenhausarztes bestanden zwei behandlungspflichtige Krankheitsbilder.
Nach DKR D002f Zwei oder mehr Diagnosen, die gleichermaßen der Definition der Hauptdiagnose entsprechen „muss vom behandelnden Arzt entschieden werden, welche Diagnose am besten der Hauptdiagnose-Definition entspricht. Nur in diesem Fall ist vom behandelnden Arzt diejenige auszuwählen, die für Untersuchung und/oder Behandlung die meisten Ressourcen verbraucht hat.“ Im vorliegenden Fall wäre somit die Hauptdiagnose Q53.1 Nondescensus testis, einseitig.
Kommentierung FoKA
Dissens:
Hier trifft das Prinzip der konkurrierenden HDs (DKR D002f) nicht zu, da der Leistenhoden als alleinige Erkrankung nicht zu einer stat. Krankenhausaufnahme geführt hat. Hauptsächlich für die Veranlassung der Aufnahme ist der linksseitige Flankenschmerz.
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