KDE-26: Unterschied zwischen den Versionen

Aus DGfM
Wechseln zu: Navigation, Suche
(Kodierempfehlung SEG 4)
K
Zeile 3: Zeile 3:
 
Stand:  2007-01-10  
 
Stand:  2007-01-10  
  
Aktualisiert: 2008-01-08
+
Aktualisiert: <span style="color:red">Aktualisiert: 28.01.2010</span>
  
 
== Problem/Erläuterung ==
 
== Problem/Erläuterung ==
Zeile 13: Zeile 13:
 
Nach Diskussion dieses Problems für die Überarbeitung der DKR 2005 bestand in der (AG Klassifikation) Einvernehmen, dass die DKR in solchen Fällen eine Zuordnung zu nur einer Nebendiagnose (die dann auch nur kodierbar wäre) nicht zulassen. Entsprechend gäbe es keine Grundlage, die übrigen, auf diese Maßnahme/auf dieses Medikament bezogenen Nebendiagnosen strittig zu stellen. Primäre Voraussetzung ist jedoch, dass die Krankheitsbilder beim Patienten vorliegen.
 
Nach Diskussion dieses Problems für die Überarbeitung der DKR 2005 bestand in der (AG Klassifikation) Einvernehmen, dass die DKR in solchen Fällen eine Zuordnung zu nur einer Nebendiagnose (die dann auch nur kodierbar wäre) nicht zulassen. Entsprechend gäbe es keine Grundlage, die übrigen, auf diese Maßnahme/auf dieses Medikament bezogenen Nebendiagnosen strittig zu stellen. Primäre Voraussetzung ist jedoch, dass die Krankheitsbilder beim Patienten vorliegen.
  
Ab 2010 ist in der [[DKR D003]] explizit geregelt, dass bei Patienten, bei denen einer der erbrachten Faktoren (Beeinflussung des Patientenmanagements) auf mehrere Diagnosen ausgerichtet ist, alle betroffenen Diagnosen kodiert werden können.
+
<span style="color:red">Ab 2010 ist in der [[DKR D003]] explizit geregelt, dass bei Patienten, bei denen einer der erbrachten Faktoren (Beeinflussung des Patientenmanagements) auf mehrere Diagnosen ausgerichtet ist, alle betroffenen Diagnosen kodiert werden können.</span>
  
 
== Kommentar FoKA ==
 
== Kommentar FoKA ==

Version vom 17. August 2010, 07:20 Uhr

Schlagwort: Eine Maßnahme, mehrere Nebendiagnosen

Stand: 2007-01-10

Aktualisiert: Aktualisiert: 28.01.2010

Problem/Erläuterung

Erfüllt die Durchführung einer Maßnahme (z.B. die Gabe eines Medikamentes) die medizinisch mehreren Krankheitsbildern (Nebendiagnosen) zugeordnet werden kann, die Voraussetzung, dass jede dieser Nebendiagnosen kodiert werden kann?

Beispiel: Gabe eines Betablockers für die Nebendiagnosen KHK, Hypertonie, Herzinsuffizienz.

Kodierempfehlung SEG 4

Nach Diskussion dieses Problems für die Überarbeitung der DKR 2005 bestand in der (AG Klassifikation) Einvernehmen, dass die DKR in solchen Fällen eine Zuordnung zu nur einer Nebendiagnose (die dann auch nur kodierbar wäre) nicht zulassen. Entsprechend gäbe es keine Grundlage, die übrigen, auf diese Maßnahme/auf dieses Medikament bezogenen Nebendiagnosen strittig zu stellen. Primäre Voraussetzung ist jedoch, dass die Krankheitsbilder beim Patienten vorliegen.

Ab 2010 ist in der DKR D003 explizit geregelt, dass bei Patienten, bei denen einer der erbrachten Faktoren (Beeinflussung des Patientenmanagements) auf mehrere Diagnosen ausgerichtet ist, alle betroffenen Diagnosen kodiert werden können.

Kommentar FoKA

Konsens: Der FoKA schließt sich der Empfehlung der SEG 4 an.

Rückmeldung SEG 4

Übereinstimmung.


Direkt-Link SEG-4

Zurück zu KDE-25

Weiter zu KDE-27

Zurück zur Übersicht