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Gemäß der speziellen DKR D0201f handelt es sich bei der Beseitigung von Narbenkomplikationen um eine notwendige Folgebehandlung der Neubildungserkrankung. Somit ist der Tumor als Hauptdiagnose anzugeben.
  
 
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Version vom 15. September 2010, 11:20 Uhr

Schlagworte: Malignom, Folgebehandlung, Mammareduktionsplastik

Stand: 10.06.2010

ICD: L90.5

Problem/Erläuterung:

Bei einer Patientin wird deren Mammakarzinom durch (modifizierte) Mammareduktionsplastik brusterhaltend operiert. Im lateralen Bereich der queren Narbe unterhalb der Brust persistieren so genannte „dog-ears“, die sowohl dysaesthetisch sind als auch am BH-Unterrand scheuern. Die Patientin wird zur Entfernung der „dog-ears“ aufgenommen. Was ist die Hauptdiagnose?

Kodierempfehlung SEG-4:

Aufnahmegrund waren die „dog-ears“, weder die maligne Erkrankung noch die Chemo-/Strahlentherapie. Sie sind mit L90.5 Atrophische Hautkrankheiten, Narben und Fibrosen der Haut zu kodieren.

Siehe auch Kodierempfehlungen 238 und 348.

Kommentierung FoKA:

Dissens:

Gemäß der speziellen DKR D0201f handelt es sich bei der Beseitigung von Narbenkomplikationen um eine notwendige Folgebehandlung der Neubildungserkrankung. Somit ist der Tumor als Hauptdiagnose anzugeben.

Rückmeldung SEG-4:

Rückmeldung steht noch aus.


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