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Dissens (Revision 15.09.2010):  
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Die Festlegung der Kriterien seitens der SEG 4 zur Rechtfertigung der Kodierung eines Harnwegsinfektes ist so nicht zu akzeptieren, da sie eine willkürliche Auslegung darstellt. Die FoKA der DGfM verweist auf die Definition des Robert-Koch-Instituts. Demnach müssen mindestens 2 der folgenden Anzeichen vorliegen:  
Die Festlegung der Kriterien seitens der SEG 4 zur Rechtfertigung der Kodierung eines Harnwegsinfektes ist so nicht zu akzeptieren, da sie eine willkürliche Auslegung darstellt.  
Fieber > 38°C, Harndrang, erhöhte Miktionsfrequenz, Dysurie, suprapubisches Missempfinden und mindestens eins der folgenden Kriterien wie Urinkultur mit weniger als 10 hoch 5 Kolonien/ml Urin einzelnen Uropathogene bei Patienten, die mit entsprechenden antimikrobiellen Therapie behandelt werden und/oder die Diagnose des Arztes.  
 
Grundlegend müssen mindestens 2 der folgenden Anzeichen vorliegen:  
Fieber > 38°C, Harndrang, erhöhte Miktionsfrequenz, Dysurie, suprapubisches Missempfinden und mindestens eins der folgenden Kriterien wie Urinkultur mit mehr als 10 hoch 5 Kolonien/ml Urin einzelnen Uropathogene bei Patienten, die mit entsprechenden antimikrobiellen Therapie behandelt werden und/oder die Diagnose des Arztes.  


Eine Therapie des Harnwegsinfektes wird in jedem Falle vorausgesetzt.
Eine Therapie des Harnwegsinfektes wird in jedem Falle vorausgesetzt.
Der FoKA der DGfM verweist ergänzend auf die [http://www.rki.de/cln_109/nn_202286/DE/Content/Infekt/Krankenhaushygiene/Nosokomiale__Infektionen/nosokomiale__infektionen__node.html?__nnn=true Definition] des Robert-Koch-Instituts für '''nosokomiale''' Infektionen.
Eine Definition der '''ambulant''' erworbenen Harnwegsinfektionen ist in der [http://www.awmf.org/leitlinien/detail/ll/043-044.html S3-Leitlinie] des AWMF enthalten.


== Rückmeldung SEG 4 ==
== Rückmeldung SEG 4 ==

Version vom 24. Februar 2012, 12:57 Uhr

Schlagwort: Harnwegsinfekt

Stand: 2007-01-10

Aktualisiert: 22.01.2009

ICD: N39.0

Problem/Erläuterung

Die ICD-Schlüsselnummer N39.0 definiert den Harnwegsinfekt. Diese Nebendiagnose findet sich häufig. Welche medizinische Kriterien rechtfertigen die Kodierung?

Kodierempfehlung SEG 4

Eines der folgenden Kriterien muss erfüllt sein:

  • Signifikante Leukozyturie (mehr als 8 Leukos pro GF im zentrifugierten Sediment plus signifikanter Keimzahl (mind. 100.000 Keime/ml) und Therapie
  • Asymptomatische Bakteriurie bei Kindern/Schwangeren mit Antibiose nach Antibiogramm und bei urologischer Ursachenabklärung mit spezifischer Diagnose und Therapie
  • Typische, dokumentierte und nachvollziehbare Klinik und Therapie

Die Exkl. unter der Gruppe Sonstige Krankheiten des Harnsystems (N30-N39) sind zu berücksichtigen.

Siehe auch Kodierempfehlung 276.

Kommentar FoKA

Dissens (Revision 15.09.2010):

Die Festlegung der Kriterien seitens der SEG 4 zur Rechtfertigung der Kodierung eines Harnwegsinfektes ist so nicht zu akzeptieren, da sie eine willkürliche Auslegung darstellt.

Grundlegend müssen mindestens 2 der folgenden Anzeichen vorliegen: Fieber > 38°C, Harndrang, erhöhte Miktionsfrequenz, Dysurie, suprapubisches Missempfinden und mindestens eins der folgenden Kriterien wie Urinkultur mit mehr als 10 hoch 5 Kolonien/ml Urin einzelnen Uropathogene bei Patienten, die mit entsprechenden antimikrobiellen Therapie behandelt werden und/oder die Diagnose des Arztes.

Eine Therapie des Harnwegsinfektes wird in jedem Falle vorausgesetzt.

Der FoKA der DGfM verweist ergänzend auf die Definition des Robert-Koch-Instituts für nosokomiale Infektionen.

Eine Definition der ambulant erworbenen Harnwegsinfektionen ist in der S3-Leitlinie des AWMF enthalten.

Rückmeldung SEG 4

Kein Anpassungsbedarf.

N39.0 differenziert nicht zwischen komplizierten/symptomatischen und unkomplizierten Harnwegsinfekten. Die zitierte Definition vom RKI [1] bezieht sich auf die nosokomiale symptomatische Harnwegsinfektion.

Hinweis

Siehe auch Kodierempfehlung N-005 der FoKA zur Zystitis / Harnwegsinfekt


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