Anfrage 0005: Unterschied zwischen den Versionen

Aus DGfM
Wechseln zu: Navigation, Suche
K (Antwort)
K (Schützte „Anfrage 0005“ ([edit=sysop] (unbeschränkt) [move=sysop] (unbeschränkt)))
(kein Unterschied)

Version vom 22. August 2013, 13:25 Uhr

1. Problembeschreibung:

Wiederaufnahme eines Patienten nach radikaler Prostektomie (C61) mit einer infizierten Lymphocele


2. Frage:

lt.MdK ist die HD C61 ( DKR 0201j ). Ich kann mich damit nicht so ganz anfreunden, da es bei der Procedur 5-408.21 zu einer Fehler DRG führt. Wie ist es richtig?


3. ggf. Lösungsansatz:


4. ICD / OPS / DKR / Gesetze:


Antwort

Jegliche Kodierung dient zunächst der Abbildung des klinischen Behandlungsprozesses und sollte so korrekt und spezifisch wie möglich erfolgen. Dabei spielt es keine Rolle, ob im Ergebnis der Gruppierung des Falls eine Fehler-DRG resultiert.

Bisher wurde bei der Bearbeitung aller Kodierempfehlungen zur Behandlung von Komplikationen nach Tumorbehandlungen durch den FoKA darauf orientiert, das Karzinom als Hauptdiagnose immer dann zuzuweisen, wenn die Komplikation in einem engen Zusammenhang mit dem Tumor oder dessen Behandlung steht.

Demzufolge ist auch im genannten Beispiel das Prostata-Karzinom (C61) als Hauptdiagnose zu wählen.



Zurück zu Anfrage 0004

Weiter zu Anfrage 0006

Zurück zur Anfragen Übersicht