Anfrage 0030: Unterschied zwischen den Versionen
Zeile 22: | Zeile 22: | ||
Nach ICD und DKR ist eine Doppelkodierung nicht verboten und dient der spezifischeren Darstellung des Krankheitsbildes. | Nach ICD und DKR ist eine Doppelkodierung nicht verboten und dient der spezifischeren Darstellung des Krankheitsbildes. | ||
− | In Ihrer Anfrage 0009 haben Sie dann die zusätzliche T-Kodierung empfohlen. | + | In Ihrer Anfrage [[0009]] haben Sie dann die zusätzliche T-Kodierung empfohlen. |
Dies wird auch vom DIMDI so gesehen | Dies wird auch vom DIMDI so gesehen | ||
Version vom 4. Januar 2013, 10:34 Uhr
1. Anfrage vom: 20.06.2012
Stand: 20.11.2012
2. Problembeschreibung:
KDE-78: Die SEG4-Empfehlung wurde von Ihnen konsentiert (S36.49 ist spezifischer als T81.2). Als Zusatzkode könne Y69! kodiert werden.
3. Frage:
Warum kann nicht T81.2 (statt Y69!) zusätzlich zu S36.49 kodiert werden?
4. ggf. Lösungsansatz:
Doppelkodierung mit S36.49 und T81.2
5. ICD / OPS / DKR / Gesetze:
Nach ICD und DKR ist eine Doppelkodierung nicht verboten und dient der spezifischeren Darstellung des Krankheitsbildes. In Ihrer Anfrage 0009 haben Sie dann die zusätzliche T-Kodierung empfohlen. Dies wird auch vom DIMDI so gesehen
Mir ist jetzt nicht ganz klar, wie Ihre aktuelle Empfehlung lautet und ob diese mit der SEG4 konsentiert ist.
Antwort
In der KDE 78 wurde für den beschriebenen Sachverhalt die Frage gestell: Was ist als Hauptdiagnose zu kodieren?
Der FoKA hat dem Vorschlag der SEG 4 zur Festlegung der Hauptdiagnose zugestimmt.
Die Frage der Doppelkodierung wurde in der KDE nicht ausdrücklich bewertet.
Zurück zu Anfrage 0029
Weiter zu Anfrage 0031
Zurück zur Anfragen Übersicht