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− | Kann, wenn die OPS 8-98b abgerechnet wird zur Erbringung der „Massnahmen der Physiotherapie“ eine stattlich geprüfte Gymnastiklehrerein mit Zusatzausbildung Bewegungstherapie eingesetzt werden. | + | Kann, wenn die OPS [http://www.dimdi.de/static/de/klassifikationen/ops/kode-suche/opshtml2012/block-8-97...8-98.htm#code8-98b 8-98b] abgerechnet wird zur Erbringung der „Massnahmen der Physiotherapie“ eine stattlich geprüfte Gymnastiklehrerein mit Zusatzausbildung Bewegungstherapie eingesetzt werden. |
Version vom 24. Januar 2013, 14:50 Uhr
1. Anfrage vom: 22.01.2013
Stand:
2. Problembeschreibung:
Erfordernisse bezüglich Qualifikation der „Physiotherapie“ zur kodierbarkeit der 8-98b.
3. Frage:
Kann, wenn die OPS 8-98b abgerechnet wird zur Erbringung der „Massnahmen der Physiotherapie“ eine stattlich geprüfte Gymnastiklehrerein mit Zusatzausbildung Bewegungstherapie eingesetzt werden.
4. ggf. Lösungsansatz:
Ich habe diesbezüglich beim DIMDI angefragt. Dort hiess es dass es hier bezüglich der Qualifikation des Erbringer der Physiotherapie keine genaueren Angaben gäbe.
5. ICD / OPS / DKR / Gesetze:
8-98b Andere neurologische Komplexbehandlung des akuten Schlaganfalls
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