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Version vom 28. Januar 2013, 16:37 Uhr

1. Anfrage vom: 22.01.2013

Stand:


2. Problembeschreibung:

Erfordernisse bezüglich Qualifikation der „Physiotherapie“ zur kodierbarkeit der 8-98b .


3. Frage:

Kann, wenn die OPS 8-98b abgerechnet wird zur Erbringung der „Massnahmen der Physiotherapie“ eine stattlich geprüfte Gymnastiklehrerein mit Zusatzausbildung Bewegungstherapie eingesetzt werden.


4. ggf. Lösungsansatz:

Ich habe diesbezüglich beim DIMDI angefragt. Dort hiess es dass es hier bezüglich der Qualifikation des Erbringer der Physiotherapie keine genaueren Angaben gäbe.


5. ICD / OPS / DKR / Gesetze:

8-98b Andere neurologische Komplexbehandlung des akuten Schlaganfalls

Antwort


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