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Schlagwort:  Mammakarzinom, Brusterhaltende Therapie, Rekonstruktion, plastische  
'''Schlagwort:  Mammakarzinom, Brusterhaltende Therapie, Rekonstruktion, plastische'''


Stand:  2008-04-24  
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<span style="color:red">Aktualisiert: 19.04.2012</span>
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OPS: [http://www.dimdi.de/static/de/klassi/prozeduren/ops301/opshtml2008/g5-87.htm#5-886 5-886.1]
 
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OPS: [http://www.dimdi.de/static/de/klassifikationen/ops/kode-suche/opshtml2012/block-5-87...5-88.htm#code5-886 5-886.1]


== Problem/Erläuterung ==
== Problem/Erläuterung ==


Bei stanzbioptisch gesichertem Mammakarzinom wird eine brusterhaltende Operation <span style="color:red">(Segmentresektion)</span> durchgeführt. Im Operationsbericht ist vor dem Wundverschluss die Mobilisierung von Drüsengewebe dokumentiert. Rechtfertigt das zur zusätzlichen Kodierung von 5-886.1 ''Andere plastische Rekonstruktion der Mamma, Plastische Rekonstruktion'' neben dem Primäreingriff zur Behandlung des
Bei stanzbioptisch gesichertem Mammakarzinom wird eine brusterhaltende Operation <span style="color:red">(Segmentresektion)</span> durchgeführt. Im Operationsbericht ist vor dem Wundverschluss die Mobilisierung von Drüsengewebe dokumentiert. Rechtfertigt das zur zusätzlichen Kodierung von [http://www.dimdi.de/static/de/klassifikationen/ops/kode-suche/opshtml2012/block-5-87...5-88.htm#code5-886 5-886.1] ''Andere plastische Rekonstruktion der Mamma, Plastische Rekonstruktion'' neben dem Primäreingriff zur Behandlung des
Mammakarzinoms?
Mammakarzinoms?


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<span style="color:red">Für Fälle bis einschließlich 2011 gilt:</span>
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Die routinemäßige Angabe von z.B. „Mobilisierung von Drüsengewebe zur Defektdeckung“ rechtfertigt nicht die zusätzliche Verschlüsselung eines Kodes aus [http://www.dimdi.de/static/de/klassi/prozeduren/ops301/opshtml2011/block-5-87...5-88.htm#code5-886.1 5-886.1] ''Andere plastische Rekonstruktion der Mamma, Plastische Rekonstruktion''. Dabei handelt es sich um eine Komponente des Primäreingriffs, die nicht gesondert verschlüsselt wird. Für die zusätzliche Verschlüsselung eines Kodes aus [http://www.dimdi.de/static/de/klassi/prozeduren/ops301/opshtml2011/block-5-87...5-88.htm#code5-886.1 5-886.1] sollte jeweils im OP-Bericht klar erkennbar sein, dass es sich um einen zusätzlichen plastisch-rekonstruktiven Eingriff handelt.
Die routinemäßige Angabe von z.B. „Mobilisierung von Drüsengewebe zur Defektdeckung“ rechtfertigt nicht die zusätzliche Verschlüsselung eines Kodes aus [http://www.dimdi.de/static/de/klassifikationen/ops/kode-suche/opshtml2012/block-5-87...5-88.htm#code5-886 5-886.1] ''Andere plastische Rekonstruktion der Mamma, Plastische Rekonstruktion''. Dabei handelt es sich um eine Komponente des Primäreingriffs, die nicht gesondert verschlüsselt wird. Für die zusätzliche Verschlüsselung eines Kodes aus [http://www.dimdi.de/static/de/klassifikationen/ops/kode-suche/opshtml2012/block-5-87...5-88.htm#code5-886 5-886.1] sollte jeweils im OP-Bericht klar erkennbar sein, dass es sich um einen zusätzlichen plastisch-rekonstruktiven Eingriff handelt.


<span style="color:red">Für Fälle ab 2012 gilt:
<span style="color:red">Für Fälle ab 2012 gilt:

Version vom 10. Februar 2013, 08:55 Uhr

Schlagwort: Mammakarzinom, Brusterhaltende Therapie, Rekonstruktion, plastische

Stand: 2008-04-24

Aktualisiert: 19.04.2012


DRG:

ICD:

OPS: 5-886.1

Problem/Erläuterung

Bei stanzbioptisch gesichertem Mammakarzinom wird eine brusterhaltende Operation (Segmentresektion) durchgeführt. Im Operationsbericht ist vor dem Wundverschluss die Mobilisierung von Drüsengewebe dokumentiert. Rechtfertigt das zur zusätzlichen Kodierung von 5-886.1 Andere plastische Rekonstruktion der Mamma, Plastische Rekonstruktion neben dem Primäreingriff zur Behandlung des Mammakarzinoms?

Kodierempfehlung SEG-4:

Für Fälle bis einschließlich 2011 gilt:

Die routinemäßige Angabe von z.B. „Mobilisierung von Drüsengewebe zur Defektdeckung“ rechtfertigt nicht die zusätzliche Verschlüsselung eines Kodes aus 5-886.1 Andere plastische Rekonstruktion der Mamma, Plastische Rekonstruktion. Dabei handelt es sich um eine Komponente des Primäreingriffs, die nicht gesondert verschlüsselt wird. Für die zusätzliche Verschlüsselung eines Kodes aus 5-886.1 sollte jeweils im OP-Bericht klar erkennbar sein, dass es sich um einen zusätzlichen plastisch-rekonstruktiven Eingriff handelt.

Für Fälle ab 2012 gilt:

Ab 2012 sind die Änderungen des OPS im Bereich Operationen an der Mamma (5-87…5-88) zu berücksichtigen. Da im vorliegenden Fall lediglich wenig Brustgewebe mobilisiert wurde, ist ab 2012 der beschriebene Eingriff mit dem OPS-Kode 5-870.a1 Partielle (brusterhaltende) Exzision der Mamma und Destruktion von Mammagewebe, Partielle Resektion, Defektdeckung durch Mobilisation und Adaptation von bis zu 25 % des Brustgewebes (bis zu 1 Quadranten) zu kodieren.


Kommentar FoKA:

Konsens

Hinweise

Siehe auch KDE-106, KDE-366


Direkt-Link SEG-4

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