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Aufnahmegrund waren die „dog-ears“, weder die maligne Erkrankung noch die Chemo-/Strahlentherapie. Sie sind mit [http://www.dimdi.de/static/de/ | Aufnahmegrund waren die „dog-ears“, weder die maligne Erkrankung noch die Chemo-/Strahlentherapie. Sie sind mit [http://www.dimdi.de/static/de/klassifikationen/icd/icd-10-gm/kode-suche/htmlgm2012/block-l80-l99.htm#L90 L90.5] ''Atrophische Hautkrankheiten, Narben und Fibrosen der Haut'' zu kodieren. | ||
Siehe auch Kodierempfehlungen [[KDE-238|238]] und [[KDE-348|348]]. | Siehe auch Kodierempfehlungen [[KDE-238|238]] und [[KDE-348|348]]. | ||
Version vom 6. April 2013, 15:13 Uhr
Schlagworte: Malignom, Folgebehandlung, Mammareduktionsplastik
Stand: 2010-06-10
Aktualisiert:
DRG:
ICD: L90.5
OPS:
Problem/Erläuterung:
Bei einer Patientin wird deren Mammakarzinom durch (modifizierte) Mammareduktionsplastik brusterhaltend operiert. Im lateralen Bereich der queren Narbe unterhalb der Brust persistieren so genannte „dog-ears“, die sowohl dysaesthetisch sind als auch am BH-Unterrand scheuern. Die Patientin wird zur Entfernung der „dog-ears“ aufgenommen. Was ist die Hauptdiagnose?
Kodierempfehlung SEG-4:
Aufnahmegrund waren die „dog-ears“, weder die maligne Erkrankung noch die Chemo-/Strahlentherapie. Sie sind mit L90.5 Atrophische Hautkrankheiten, Narben und Fibrosen der Haut zu kodieren.
Siehe auch Kodierempfehlungen 238 und 348.
Kommentierung FoKA:
Dissens:
Gemäß der speziellen DKR D0201f handelt es sich bei der Beseitigung von Narbenkomplikationen um eine notwendige Folgebehandlung der Neubildungserkrankung. Somit ist der Tumor als Hauptdiagnose anzugeben.
Rückmeldung SEG-4:
Rückmeldung steht noch aus.
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