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== Problem/Erläuterung: == | == Problem/Erläuterung: == | ||
Können die durch einen Seelsorger erbrachten Leistungen z.B. bei den OPS-Komplexkodes | Können die durch einen Seelsorger erbrachten Leistungen z.B. bei den OPS-Komplexkodes | ||
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für die Therapiezeit berücksichtigt werden? | für die Therapiezeit berücksichtigt werden? | ||
Version vom 22. Mai 2013, 10:43 Uhr
Schlagwort: Seelsorger, Palliativmedizin
Stand:
Aktualisiert: 2012-02-14
DRG:
ICD:
Problem/Erläuterung:
Können die durch einen Seelsorger erbrachten Leistungen z.B. bei den OPS-Komplexkodes
8-982 Palliativmedizinische Komplexbehandlung
und
8-98e Spezialisierte stationäre palliativmedizinische Komplexbehandlung für die Therapiezeit berücksichtigt werden?
Kodierempfehlung SEG-4:
Die Patienten-, Angehörigen- und/oder Familiengespräche können von allen Berufsgruppen des Behandlungsteams durchgeführt werden. Der Seelsorger gehört nicht zur Gruppe der Therapeuten/Behandler. Somit sind die Leistungen eines Seelsorgers nicht bei der Therapiezeit zu berücksichtigen.
Kommentierung FoKA:
Dissens:
Fachliche Inhalte von prozeduralen Leistungen werden vorrangig durch Fachgesellschaften definiert.
Durch die Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin e.V. (DGP) als zuständige Fachgesellschaft wurde eine [Stellungnahme] veröffentlicht:
"... Im Unterschied zum herkömmlichen Verständnis der Krankenhausseelsorge - als von der Behandlung unabhängiges, ergänzendes Angebot - übernimmt die Seelsorge im Palliativkontext anteilige Verantwortung am Therapieplan. Dies geschieht durch gezielte Identifikation von spirituellen Belastungsfaktoren und Ressourcen. Ziel ist die Einbeziehung der spirituellen und existentiellen Dimension von Leid und Lebensqualität in die multimodale Therapieplanung. Adressaten sind dabei Patienten und Ange- hörige sowie das gesamte Team. Die Selbstverständlichkeit der Einbindung der Seelsorge zeigt sich in der Teilnahme an multiprofessionellen Fall- und multidisziplinären Teambesprechungen und Teamsupervision. Dokumentation von Leistungen erfolgt dabei selbstverständlich unter Wahrung des Seelsorgegeheimnisses in der Patientendokumentation. ..."
Der FoKA schließt sich dieser Stellungnahme an und hält deshalb die Anrechnung sellsorgerischer Gesprächszeiten auf die im OPS geforderten Therapieminuten für gerechtfertigt.
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