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'''Stand: 2010-06-10'''
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ICD: [http://www.dimdi.de/static/de/klassifikationen/icd/icd-10-gm/kode-suche/htmlgm2012/block-l80-l99.htm#L90 L90.5]
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== Problem/Erläuterung: ==
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Dissens:
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Gemäß der speziellen DKR D0201f handelt es sich bei der Beseitigung von Narbenkomplikationen um eine notwendige Folgebehandlung der Neubildungserkrankung. Somit ist der Tumor als Hauptdiagnose anzugeben.
Gemäß der speziellen [[DKR D0201|DKR D0201f]] handelt es sich bei der Beseitigung von Narbenkomplikationen um eine notwendige Folgebehandlung der Neubildungserkrankung. Somit ist der Tumor als Hauptdiagnose anzugeben.


== Rückmeldung SEG-4: ==
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[[MDK-Nummer|Zurück zur Übersicht]]
[[MDK-Nummer|Zurück zur Übersicht]]
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Version vom 28. Mai 2013, 13:10 Uhr

Schlagworte: Malignom, Folgebehandlung, Mammareduktionsplastik

Stand: 2010-06-10

ICD: L90.5

Problem/Erläuterung:

Bei einer Patientin wird deren Mammakarzinom durch (modifizierte) Mammareduktionsplastik brusterhaltend operiert. Im lateralen Bereich der queren Narbe unterhalb der Brust persistieren so genannte „dog-ears“, die sowohl dysaesthetisch sind als auch am BH-Unterrand scheuern. Die Patientin wird zur Entfernung der „dog-ears“ aufgenommen. Was ist die Hauptdiagnose?

Kodierempfehlung SEG-4:

Aufnahmegrund waren die „dog-ears“, weder die maligne Erkrankung noch die Chemo-/Strahlentherapie. Sie sind mit L90.5 Atrophische Hautkrankheiten, Narben und Fibrosen der Haut zu kodieren.

Siehe auch Kodierempfehlungen 238 und 348.

Kommentierung FoKA:

Dissens:

Gemäß der speziellen DKR D0201f handelt es sich bei der Beseitigung von Narbenkomplikationen um eine notwendige Folgebehandlung der Neubildungserkrankung. Somit ist der Tumor als Hauptdiagnose anzugeben.

Rückmeldung SEG-4:

Rückmeldung steht noch aus.


Direkt-Link SEG-4

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