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Version vom 19. November 2013, 11:50 Uhr
1. Anfrage vom: 15.11.2013
Stand:
2. Problembeschreibung:
Auch wenn für den OPS 8-550 der Hinweis "darf nur solange verwendet werden, wie akutstationärer Behandlungsbedarf besteht" existiert, ist es für mich nicht nachvollziehbar, dass (in Niedersachsen) regelhaft eine Verlegung der betroffenen Patienten in eine Reha-Einrichtung nach § 40 SGB V gefordert wird, sobald durch die durchgeführte Komplexbehandlung eine Verbesserung des Allgemeinbefindens erreicht wurde. Für mich stellt sich hier die Frage nach der Sinnhaftigkeit einer solchen Kompexbehandlung, wenn das Erreichen von ersten Behandlungserfolge innerhalb von 7-10 Tagen "bestraft" werden.
3. Frage:
Gibt es hierzu Erfahrungswerte/Argumentationshilfen?
4. ggf. Lösungsansatz:
5. ICD / OPS / DKR / Gesetze:
OPS 8-550
Antwort
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