Anfrage 0094: Unterschied zwischen den Versionen
(Die Seite wurde neu angelegt: „'''1. Anfrage vom:''' 04.04.2014 '''Stand: ''' '''2. Problembeschreibung:''' Entsprechend einer auch in anderen Kliniken angewendeten Liste von Kriterien …“) |
(kein Unterschied)
|
Version vom 20. Mai 2014, 14:25 Uhr
1. Anfrage vom: 04.04.2014
Stand:
2. Problembeschreibung:
Entsprechend einer auch in anderen Kliniken angewendeten Liste von Kriterien (z.B. Doppelkanülierung, Aortenchirurgie etc.) wird das INVOS-System der Firma Corvidien zur Messung der hirnvenösen Sauerstoffsättigung bei einem ausgewählten Patientenkollektiv angewendet. Eine umfangreiche Dokumentation und Protokollierung auch nach der Operation am Herzen bis zum Ende der Beatmung auf der Intensivstation liegt in jedem Fall vor. Damit ist die laut OPS geforderte Bedingung, der Kode ist nur für intensivmedizinische Patienten anzugeben, erfüllt. Des weiteren liegt uns ein Gutachten vor, aus dem hervor geht, dass tatsächlich die hirnvenöse Sättigung im intrazerebralen Gewebe gemessen wird. Somit sind alle Voraussetzungen für die Anwendung des Kodes 8-923 als nichtinvasives Verfahren gegeben.(invasives neurologisches Monitoring wäre der Kode 8-924).
3. Frage:
Ist der MDK unter den o.g. Bedingungen berechtigt, den Kode 8-923 nicht zu akzeptieren mit dem Hinweis auf das Messverfahren, da es sich nach Meinung des MDK-Gutachters bei dem INVOS-Monitor um eine Nahinfrarot-Spektroskopie handelt, welche lediglich ein Verfahren zur kontinuierlichen nicht-invasiven Messung der regionalen Sauerstoffsättigung im oberflächlichen Hirngewebe sei.
4. ggf. Lösungsansatz:
Ist der MDK eines regionalen Bezirkes berechtigt, bei vorliegendem technischen Gutachten überhaupt diesen Sachverhalt anzuzweifeln. Es sollte doch bei der Prüfung lediglich um medizinische Sachverhalte gehen, die von den Krankenkassen angefragt werden.
5. ICD / OPS / DKR / Gesetze:
Das einzige im OPS geforderte Kriterium, der Kode ist nur für intensivmedizinische Patienten anzugeben, ist erfüllt.
Antwort
--
Zurück zu zu Anfrage 0093
Weiter zu Anfrage 0095
Zurück zur Anfragen Übersicht