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Version vom 22. Juli 2014, 08:17 Uhr

1. Anfrage vom: 11.07.2014

Stand:


2. Problembeschreibung:

Bei einem Patienten liegt eine ausgeprägte chronische Osteitis im Bereich des distalen Femur und der proximalen Tibia, nach operativ behandelter Tibiakopffraktur, vor. Es folgen multiple Sanierungs-OPs mit ausgeprägten Resektionarthroplastiken in diesen Bereichen. In der nun vorerst abschließenden OP wird nun eine Arthrodese des Kniegelenkes mit einem Arthrodesenmarknagel (Verriegelungsnagel der Firma Brehm) durchgeführt. Der Arthrodesennagel erfüllt die Vorraussetzung der geforderten Zusammensetzung des gelenkbildenden Implantates mit 3 metallischen Einzelbauteilen, die in ihrer Kombination die mechanische Bauteilsicherheit der gesamten Prothese gewährleisten müssen.

3. Frage:

Was ist im Hinweis unter 5-829.k mit der Klarstellung der knöchernen Defektsituation gemeint. Es wird klargestellt, dass eine knöcherne Defektsituation nicht bei einer operativen Resektion eines gelenktragenen Anteils vorliegt. Darf eine operationsbedingte Resektion eines gelenktragenen Anteils nur dann nicht als knöcherner Defekt gewertet werden, wenn die Resektion im Rahmen einer Prothesenimplantation erfolgt, oder gilt dies auch für ausgeprägte Knochendefekte aufgrund früherer Resektions-OPs?


4. ggf. Lösungsansatz:

Da eine ausgeprägte Defektsituation aufgrund der septischen Vor-OPs vorlag, würden wir das schon als eine solche werten und die modulare Endoprothese kodieren wollen.


5. ICD / OPS / DKR / Gesetze:


Antwort

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