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Zusätzlich kann der Kode Y84.9 Chirurgische und sonstige medizinische Maßnahmen als Ursache einer abnormen Reaktion eines Patienten oder einer späteren Komplikation, ohne Angabe eines Zwischenfalls zum Zeitpunkt der Durchführung der Maßnahme verschlüsselt werden, um den Zusammenhang zur Operation darzustellen
  
 
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Version vom 15. September 2015, 11:05 Uhr

Schlagwort: Schwellung, postoperativ

Erstelllt: 28.02.2006

Aktualisiert: .04.05.2015

ICD: T81.8 T79.- T81.-

Problem/Erläuterung

Postoperative Schwellung: Z.B. wird T81.8 Sonstige Komplikationen bei Eingriffen, anderenorts nicht klassifiziert häufig verwendet (leichte postoperative Schwellung nach Sprunggelenksfraktur, 1 x Lymphdrainage, vorzeitige Entfernung von 2 Klammern)

Kodierempfehlung SEG 4

Bei der Verschlüsselung einer postoperativen Schwellung muss überprüft werden, ob der Befund vom üblichen Verlauf erheblich abweicht. Im genannten Beispiel ist dies der Fall. Somit ist hier R22.4 Lokalisierte Schwellung, Raumforderung und Knoten der Haut und der Unterhaut an den unteren Extremitäten zu verwenden, da diese Schlüsselnummer spezifisch und vorrangig vor dem T-Kode ist. Diese Schlüsselnummer trägt im Titel den Begriff der „Schwellung“. Über die 4. Stelle ist zusätzlich die Lokalisation, hier „untere Extremität“, zu kodieren.

Kommentar FoKA

Dissens (Stand 15.09.2015):

Wenn als Ursache der Schwellung ein Lymphödem diagnostiziert und behandelt wurde, ist der Kode:

  • I89.0 Lymphödem, anderenorts nicht klassifiziert
  • I89.0 Lymphödem des Beins

zur spezifischen Abbildung des medizinischen Sachverhalts zu verwenden.

Zusätzlich kann der Kode Y84.9 Chirurgische und sonstige medizinische Maßnahmen als Ursache einer abnormen Reaktion eines Patienten oder einer späteren Komplikation, ohne Angabe eines Zwischenfalls zum Zeitpunkt der Durchführung der Maßnahme verschlüsselt werden, um den Zusammenhang zur Operation darzustellen


Direkt-Link SEG-4

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