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− | Die Atemunterstützung mit CPAP ist als Besonderheit bei Neugeborenen und Säuglingen nach DKR 1001 bei der Berechnung der Beatmungsdauer zu berücksichtigen. | + | Die Atemunterstützung mit CPAP ist als Besonderheit bei Neugeborenen und Säuglingen nach [http://foka.medizincontroller.de/index.php/DKR_1001g DKR 1001] bei der Berechnung der Beatmungsdauer zu berücksichtigen. |
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Version vom 3. Dezember 2015, 10:34 Uhr
Schlagworte: CPAP, Neugeborene
Erstellt: 13.10.2015
Aktualisiert:
Problem/Erläuterung
Ein Neugeborenes wird direkt postpartal für einige Tage auf der Intensivstation intermittierend mit CPAP atemunterstützt. Wie ist die Dauer der Atemunterstützung bei der Ermittlung der Beatmungsdauer zu berücksichtigen?
Kodierempfehlung SEG-4:
Anzurechnen auf die Beatmungszeit sind ausschließlich die tatsächlich erbrachten Zeiten der Atemunterstützung. Zeiten für die Unterbrechung der Atemunterstützung mit CPAP werden nicht mitgezählt.
Die Atemunterstützung mit CPAP ist als Besonderheit bei Neugeborenen und Säuglingen nach DKR 1001 bei der Berechnung der Beatmungsdauer zu berücksichtigen.
Kommentierung FoKA:
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