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Konsens (Stand 04.04.2016)
  
 
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Aktuelle Version vom 4. April 2016, 09:18 Uhr

Schlagworte: Heroinkonsum

Erstellt: 24.02.2016

Aktualisiert:

Problem/Erläuterung

Die Aufnahme in das Krankenhaus erfolgt zur Entzugsbehandlung bei Alkoholabhängigkeit. Anamnestisch ist ein Heroinkonsum bekannt, der letzte Konsum liegt elf Jahre zurück. Erhoben wird die Suchtanamnese, ein durchgeführter Drogenurintest zeigt ein negatives Ergebnis bezüglich Heroin. Nach Angaben der Klinik erfolgte eine intensive Überwachung zum Ausschluss von Entzugsanfällen.

Kann als Nebendiagnose F11.2 Psychische und Verhaltensstörungen durch Opioide, Abhängigkeitssyndrom kodiert werden?

Kodierempfehlung SEG-4:

F11.2 Psychische und Verhaltensstörungen durch Opioide, Abhängigkeitssyndrom kann nicht als Nebendiagnose kodiert werden. Rein anamnestische Angaben über die Einnahme psychotroper Substanzen, die das Patientenmanagement nicht beeinflusst haben, sind gemäß DKR PD016 nicht zu kodieren.

Die Erhebung einer ausführlichen Suchtanamnese und Drogenurintests gehören zur Standarddiagnostik bei Suchterkrankungen. Eine Überwachung ist bei jeder Alkoholentzugsbehandlung erforderlich.

Kommentierung FoKA:

Konsens (Stand 04.04.2016)


Direkt-Link SEG-4

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