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Zunehmende Nutzung des DIAS – Bestand vor MdK-Prüfung?
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Bei einer 82-jährige Patientin wurde ein Rezidiv eines Vulvakarcinoms festgestellt. Es erfolgte eine lokale Strahlentherapie unter ambulanten Bedingungen. Im Verlauf dieser ambulanten Therapie entwickelten sich im Bestrahlungsbereich massive feuchte Epitheliolysen, welche eine stationäre Aufnahme erforderlich machten. Während des stationären Aufenthaltes wurde die Strahlentherapeutische Behandlung weiter geführt. Der Kostenträger will die Tumorerkrankung als HD sehen, wir aber die Epitheliolysen.
 
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Unsere Neuropsychologen ziehen zunehmend die DIAS (Depression im Alter-Skala) zur Beurteilung des Patienten hinzu. Es geht daher die Erhebung des GDS zurück.  
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'''3. Frage:'''
 
'''3. Frage:'''
  
Ist die DIAS inzwischen für das standardisierte geriatrische Assessment im Rahmen der Abrechenbarkeit der geriatrischen OPS ([http://www.dimdi.de/static/de/klassifikationen/ops/kode-suche/opshtml2017/block-8-55...8-60.htm#code8-550 8-550.0 und .1]) anerkannt? Oder droht hier der Verlust der OPS?
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Welche Hauptdiagnose muss hier kodiert werden? Die Tumorerkrankung oder die L59.8 - Sonstige näher bezeichnete Krankheiten der Haut und der Unterhaut durch Strahleneinwirkung.  
  
  
 
'''4. ggf. Lösungsansatz:'''
 
'''4. ggf. Lösungsansatz:'''
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Gemäß Kodierrichtlinie D002f, "Hauptdiagnose" "Die Diagnose, die nach Analyse als diejenige festgestellt wurde, die hauptsächlich für die Veranlassung des stationären Krankenhausaufenthaltes des Patienten verantwortlich ist" verschlüsselten wir die L59.8, die feuchten Epitheliolysen.
  
  
 
'''5. ICD / OPS / DKR / Gesetze: '''  
 
'''5. ICD / OPS / DKR / Gesetze: '''  
  
[http://www.dimdi.de/static/de/klassifikationen/ops/kode-suche/opshtml2017/block-8-55...8-60.htm#code8-550 8-550.0 und .1]
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HD: L59.8, ND: C51.0, C78.0, R52.0, R06.0, T89.02. OPS: 8-522.d1(4 mal)
  
  

Version vom 3. Februar 2017, 09:46 Uhr

1. Anfrage vom: 12.12.2016

Stand:


2. Problembeschreibung:

Bei einer 82-jährige Patientin wurde ein Rezidiv eines Vulvakarcinoms festgestellt. Es erfolgte eine lokale Strahlentherapie unter ambulanten Bedingungen. Im Verlauf dieser ambulanten Therapie entwickelten sich im Bestrahlungsbereich massive feuchte Epitheliolysen, welche eine stationäre Aufnahme erforderlich machten. Während des stationären Aufenthaltes wurde die Strahlentherapeutische Behandlung weiter geführt. Der Kostenträger will die Tumorerkrankung als HD sehen, wir aber die Epitheliolysen.


3. Frage:

Welche Hauptdiagnose muss hier kodiert werden? Die Tumorerkrankung oder die L59.8 - Sonstige näher bezeichnete Krankheiten der Haut und der Unterhaut durch Strahleneinwirkung.


4. ggf. Lösungsansatz:

Gemäß Kodierrichtlinie D002f, "Hauptdiagnose" "Die Diagnose, die nach Analyse als diejenige festgestellt wurde, die hauptsächlich für die Veranlassung des stationären Krankenhausaufenthaltes des Patienten verantwortlich ist" verschlüsselten wir die L59.8, die feuchten Epitheliolysen.


5. ICD / OPS / DKR / Gesetze:

HD: L59.8, ND: C51.0, C78.0, R52.0, R06.0, T89.02. OPS: 8-522.d1(4 mal)


Antwort

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