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Version vom 10. August 2017, 09:45 Uhr

Thema: Vertreter des Behandlungsleiters bei Komplexbehandlungen mit gleicher Qualifikation notwendig?

1. Anfrage vom: 02.08.2017

Stand:


2. Problembeschreibung:

In den Prozedurencodes 8-984 und 8-986 sind die Mindestmerkmale für gewisse Komplexbehandlungen beschrieben: Team unter fachärztlicher Behandlungsleitung (Facharzt für Innere Medizin oder Kinder- und Jugendmedizin mit dem Schwerpunkt Endokrinologie und Diabetologie oder der Zusatzbezeichnung Diabetologie …) bzw. Team unter fachärztlicher Behandlungsleitung (Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin mit der Zusatzbezeichnung Kinderrheumatologie)


3. Frage:

Bei Strukturprüfungen durch den MDK wird nun gefordert, daß jeder Behandlungsleiter einen Stellvertreter mit gleicher Qualifikation benennen muß – d.h. es müssen für die Erbringung der DRG zwei Mitarbeiter angestellt sein, die formal die Voraussetzungen zum Behandlungsleiter haben. Ist das rechtens?


4. ggf. Lösungsansatz:

Qualifikationserfordernisse des Stellvertreters benennen bzw. benennen, daß kein Stellvertreter benötigt wird

5. ICD / OPS / DKR / Gesetze:

8-984 Multimodale Komplexbehandlung bei Diabetes mellitus 8-986 Multimodale kinder- und jugendrheumatologische Komplexbehandlung


Antwort

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