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Version vom 10. August 2017, 09:45 Uhr
Thema: Vertreter des Behandlungsleiters bei Komplexbehandlungen mit gleicher Qualifikation notwendig?
1. Anfrage vom: 02.08.2017
Stand:
2. Problembeschreibung:
In den Prozedurencodes 8-984 und 8-986 sind die Mindestmerkmale für gewisse Komplexbehandlungen beschrieben: Team unter fachärztlicher Behandlungsleitung (Facharzt für Innere Medizin oder Kinder- und Jugendmedizin mit dem Schwerpunkt Endokrinologie und Diabetologie oder der Zusatzbezeichnung Diabetologie …) bzw. Team unter fachärztlicher Behandlungsleitung (Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin mit der Zusatzbezeichnung Kinderrheumatologie)
3. Frage:
Bei Strukturprüfungen durch den MDK wird nun gefordert, daß jeder Behandlungsleiter einen Stellvertreter mit gleicher Qualifikation benennen muß – d.h. es müssen für die Erbringung der DRG zwei Mitarbeiter angestellt sein, die formal die Voraussetzungen zum Behandlungsleiter haben. Ist das rechtens?
4. ggf. Lösungsansatz:
Qualifikationserfordernisse des Stellvertreters benennen bzw. benennen, daß kein Stellvertreter benötigt wird
5. ICD / OPS / DKR / Gesetze:
8-984 Multimodale Komplexbehandlung bei Diabetes mellitus 8-986 Multimodale kinder- und jugendrheumatologische Komplexbehandlung
Antwort
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