Anfrage 0204: Unterschied zwischen den Versionen

Aus DGfM
Wechseln zu: Navigation, Suche
Zeile 3: Zeile 3:
 
'''1. Anfrage vom:''' 03.11.2017
 
'''1. Anfrage vom:''' 03.11.2017
  
'''Stand: '''   
+
'''Stand: '''  22.01.2018
  
  

Version vom 22. Januar 2018, 12:07 Uhr

Thema: Kodierung einer Cauda-Kompression

1. Anfrage vom: 03.11.2017

Stand: 22.01.2018


2. Problembeschreibung:

Oftmals bildet der Befund der Kompression der Cauda (equina) die Indikation für einen entsprechend operativen Eingriff. Rein klassifikatorisch führt uns die Suche via alphabetischem Verzeichnis des ICD zum Kode G83.4. Dieser heißt aber im systematischen Verzeichnis Cauda (equina)-Syndrom. Problematisch ist dies in der Auseinandersetzung mit dem MDK bei den Patienten, welche zwar bildmorphologisch klar den Nachweis der Cauda-Kompression aufweisen (= OP-Indikation), denen allerdings klinisch die klassischen Zeichen des Cauda (equina)-Syndroms fehlen. (z.B. „Reithosenanästhesie“ oder paraplegische Ausfälle). Hier wird der Kode G83.4 vom MDK und auch den gerichtlichen Gutachtern mit dem Hinweis regelmäßig nicht anerkannt, es läge schließlich kein Cauda-equina Syndrom vor. Die Streichung erfolgt dabei immer ohne Vorschlag einer „Ersatzkodierung“.


3. Frage:

Wie bilde ich den bildmorphologischen Befund einer Kompression der Cauda (equina) mit daraus folgenden therapeutischen Konsequenzen (OP etc.) korrekt via ICD- 10 ab?


4. ggf. Lösungsansatz:

Aufnahme der Cauda-Kompression als Inklusivum des ICD G83.4*


5. ICD / OPS / DKR / Gesetze:

ICD 10

Antwort

Die Verschlüsselung eines Cauda-equina-Syndroms mit einem Kode aus G83.4- erfordert den Nachweis neurologischer Ausfälle.

Die Kompression eines Nervengeflechts lässt sich durch einen Kode aus G55.-* Kompression von Nervenwurzeln und Nervenplexus bei anderenorts klassifizierten Krankheiten und dem dazu gehörigen Primärkode verschlüsseln.

(22.01.2018)


Zurück zu Anfrage 0203

Weiter zu Anfrage 0205

Zurück zur Anfragen Übersicht