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Version vom 30. Juli 2018, 10:09 Uhr
Schlagwort: Schwellung, postoperativ
Erstelllt: 28.02.2006
Aktualisiert: .04.05.2015
Problem/Erläuterung
Postoperative Schwellung: Z.B. wird T81.8 Sonstige Komplikationen bei Eingriffen, anderenorts nicht klassifiziert häufig verwendet (leichte postoperative Schwellung nach Sprunggelenksfraktur, 1 x Lymphdrainage, vorzeitige Entfernung von 2 Klammern)
Kodierempfehlung SEG 4
Bei der Verschlüsselung einer postoperativen Schwellung muss überprüft werden, ob der Befund vom üblichen Verlauf erheblich abweicht. Im genannten Beispiel ist dies der Fall. Somit ist hier R22.4 Lokalisierte Schwellung, Raumforderung und Knoten der Haut und der Unterhaut an den unteren Extremitäten zu verwenden, da diese Schlüsselnummer spezifisch und vorrangig vor dem T-Kode ist. Diese Schlüsselnummer trägt im Titel den Begriff der „Schwellung“. Über die 4. Stelle ist zusätzlich die Lokalisation, hier „untere Extremität“, zu kodieren.
Kommentar FoKA
Dissens (Stand 30.07.2018):
Bei einer kurzfristigen postoperativen Schwellung nach der operativen Behandlung einer Sprunggelenksfraktur handelt es sich in der Regel um ein Ödem, das mit dem Kode R60.0 Umschriebenes Ödem zu verschlüsseln ist.
Wenn als Ursache der Schwellung ein Lymphödem diagnostiziert und behandelt wurde, ist der Kode *I97.88 Lymphödem nach medizinischen Maßnahmen, sonstige Lokalisationen, alle Stadien zur spezifischen Abbildung des medizinischen Sachverhalts zu verwenden.
Zusätzlich kann der Kode Y84.9 Chirurgische und sonstige medizinische Maßnahmen als Ursache einer abnormen Reaktion eines Patienten oder einer späteren Komplikation, ohne Angabe eines Zwischenfalls zum Zeitpunkt der Durchführung der Maßnahme verschlüsselt werden, um den Zusammenhang zur Operation darzustellen.
Der Kode R22.4 Lokalisierte Schwellung, Raumforderung und Knoten der Haut und der Unterhaut an den unteren Extremitäten deutet eher auf eine solide Raumforderung unbekannter Genese hin und ist deshalb für die Abbildung des Sachverhaltes nicht geeignet.
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