Anfrage 0005: Unterschied zwischen den Versionen
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+ | Unter Berücksichtigung der Klarstellung des Schlichtungsausschusses Bund gem. § 17c Abs. 3 KHG,AZ 01/2015 vom 04.07.2016, der am 27.07.2016 mit Veröffentlichung in Kraft getreten ist in diesem Beispiel ab 2016 die Lymphocele als Hauptdiagnose und das Prostata-Karzinom als Nebendiagnose zu verschlüsseln | ||
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Jegliche Kodierung dient zunächst der Abbildung des klinischen Behandlungsprozesses und sollte so korrekt und spezifisch wie möglich erfolgen. Dabei spielt es keine Rolle, ob im Ergebnis der Gruppierung des Falls eine Fehler-DRG resultiert. | Jegliche Kodierung dient zunächst der Abbildung des klinischen Behandlungsprozesses und sollte so korrekt und spezifisch wie möglich erfolgen. Dabei spielt es keine Rolle, ob im Ergebnis der Gruppierung des Falls eine Fehler-DRG resultiert. | ||
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Demzufolge ist auch im genannten Beispiel das Prostata-Karzinom ([http://www.dimdi.de/static/de/klassifikationen/icd/icd-10-gm/kode-suche/htmlgm2015/block-c60-c63.htm#C61 C61]) als Hauptdiagnose zu wählen. | Demzufolge ist auch im genannten Beispiel das Prostata-Karzinom ([http://www.dimdi.de/static/de/klassifikationen/icd/icd-10-gm/kode-suche/htmlgm2015/block-c60-c63.htm#C61 C61]) als Hauptdiagnose zu wählen. | ||
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+ | (Stand 22.08.2013) | ||
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Version vom 1. Februar 2019, 12:02 Uhr
1. Problembeschreibung:
Wiederaufnahme eines Patienten nach radikaler Prostektomie (C61) mit einer infizierten Lymphocele
2. Frage:
lt.MdK ist die HD C61 ( DKR 0201 ). Ich kann mich damit nicht so ganz anfreunden, da es bei der Procedur 5-408.21 zu einer Fehler DRG führt. Wie ist es richtig?
3. ggf. Lösungsansatz:
4. ICD / OPS / DKR / Gesetze:
Antwort
Unter Berücksichtigung der Klarstellung des Schlichtungsausschusses Bund gem. § 17c Abs. 3 KHG,AZ 01/2015 vom 04.07.2016, der am 27.07.2016 mit Veröffentlichung in Kraft getreten ist in diesem Beispiel ab 2016 die Lymphocele als Hauptdiagnose und das Prostata-Karzinom als Nebendiagnose zu verschlüsseln
Jegliche Kodierung dient zunächst der Abbildung des klinischen Behandlungsprozesses und sollte so korrekt und spezifisch wie möglich erfolgen. Dabei spielt es keine Rolle, ob im Ergebnis der Gruppierung des Falls eine Fehler-DRG resultiert.
Bisher wurde bei der Bearbeitung aller Kodierempfehlungen zur Behandlung von Komplikationen nach Tumorbehandlungen durch den FoKA darauf orientiert, das Karzinom als Hauptdiagnose immer dann zuzuweisen, wenn die Komplikation in einem engen Zusammenhang mit dem Tumor oder dessen Behandlung steht.
Demzufolge ist auch im genannten Beispiel das Prostata-Karzinom (C61) als Hauptdiagnose zu wählen.
(Stand 22.08.2013)
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