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Version vom 14. Mai 2019, 11:23 Uhr
Thema: hepatorenales Syndrom bei alkoholtoxisch bedingtem Leberversagen (K70.4)
1. Anfrage vom: 11.03.2019
Stand: 14.052019
2. Problembeschreibung:
Unter Hinweis auf die Exklusiva unter K76.- wird seitens des MDK die Kodierung des hepatorenalen Syndrom mit K76.7 nicht akzeptiert, wenn für die Leberschädigung ursächlich eine alkoholtoxische Genese (K70.-) vorliegt. Für die renale Komponente wird die Kodierung mit N29.8 empfohlen.
3. Frage:
Ist die Ansicht des MDK korrekt? Das Exklusivum bezieht sich auf den 3-Steller K76. Beim 4-Steller K76.7 wird jedoch lediglich ein Exklusivum aus dem Fachbebiet Geburtshilfe angegeben (O90.4)
4. ggf. Lösungsansatz:
Alternativ das Nierenversagen aus dem Bereich N17.9- kodieren?
5. ICD / OPS / DKR / Gesetze:
ICD-10 K76.- sonstige Krankheiten der Leber
Antwort
Die Exklusiva unter N17.- bis N19 und unter K76.- sind in sich widersprüchlich und lassen ausschließlich folgende klassifikatorische Abbildung eines akuten Nierenversagens bei alkoholtoxischer Lebererkrankung im Sinne eines pathophysiologischen hepatorenalen Syndroms zu:
Die Lebererkrankung ist mit einem Kode aus K70.- und das akute Nierenversagen mit einem Kode aus N17.- so spezifisch als möglich zu verschlüsseln. Der Kode für das hepatorenale Syndrom (K76.-) ist in diesem Fall nicht anzugeben. Die Nierenerkrankung ist nicht mit dem unspezifischen Kode N29.8 zu verschlüsseln.
(siehe auch Anfrage 0159)
(Stand: 14.05.2019)
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