DKR D005d: Unterschied zwischen den Versionen

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'''Kommentar:'''
 
 
Probleme bereitet gelegentlich die Abgrenzung, wie lange es sich um eine "nachfolgende" Behandlung der aktuellen Verletzung handelt und somit die Verletzung Hauptdiagnose bleibt. Entwickelt sich beispielsweise nach osteosynthetischer Versorgung einer Fraktur ein Platteninfekt, der zur erneuten stationären Aufnahme führt und ist die Fraktur noch nicht stabil, stellt sich die Frage, ob gemäß [https://foka.medizincontroller.de/index.php/DKR_D002f DKR D002] ''Hauptdiagnose'' der Platteninfekt Hauptdiagnose wird oder es sich gemäß [https://foka.medizincontroller.de/index.php/DKR_D005d DKR D005] ''Folgezustände und geplante Folgeingriffe'' um eine "nachfolgende" Behandlung der Fraktur handelt und die Fraktur Hauptdiagnose wird. Hier können zwei allgemeine Kodierrichtlinien für Krankheiten konkurrieren. Sachgerecht ist die Lösung über [https://foka.medizincontroller.de/index.php/DKR_D002f DKR D002], Absatz "Zwei oder mehr Diagnosen, die gleichermaßen der Definition der Hauptdiagnose entsprechen", also die Auswahl nach dem Ressourcenverbrauch für den aktuellen stationären Aufenthalt.
 
 
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Aktuelle Version vom 20. Mai 2020, 08:21 Uhr

D005d Folgezustände und geplante Folgeeingriffe

Folgezustände oder Spätfolgen einer Krankheit sind aktuelle Krankheitszustände, die durch eine frühere Krankheit hervorgerufen wurden.
Es gibt keine allgemeine zeitliche Beschränkung für die Verwendung der Schlüsselnummern für Folgezustände. Der Folgezustand kann schon im Frühstadium des Krankheitsprozesses offenbar werden, z.B. neurologische Defizite als Folge eines Hirninfarktes, oder er zeigt sich Jahre später, z.B. die chronische Niereninsuffizienz als Folge einer früheren Nierentuberkulose.

Die Kodierung der Folgezustände von Krankheiten erfordert zwei Schlüsselnummern:

  • eine für den aktuellen Rest-/Folgezustand und
  • eine Schlüsselnummer („Folgen von ...“), die ausdrückt, dass dieser Zustand Folge einer früheren Krankheit ist.

Der Restzustand oder die Art der Folgezustände werden an erster Stelle angegeben, gefolgt von der Schlüsselnummer „Folgen von ...“.

Beispiel 1

Einseitige Erblindung aufgrund eines früheren Trachoms

H54.4 Blindheit und hochgradige Sehbehinderung, monokular
B94.0 Folgezustände des Trachoms


Beispiel 2

Monoplegie des Oberarms aufgrund einer früheren akuten Poliomyelitis

G83.2 Monoparese und Monoplegie einer oberen Extremität
B91.0 Folgezustände der Poliomyelitis


Beispiel 3

Spastische Hemiplegie aufgrund einer früheren Hirnembolie

G81.1 Spastische Hemiparese und Hemiplegie
I69.4 Folgen eines Schlaganfalls, nicht als Blutung oder Infarkt bezeichnet


Beispiel 4

Ein Patient wird zur Behandlung einer Fehlstellung, die Folge einer abgeheilten Radiusfraktur ist, stationär aufgenommen.

Hauptdiagnose: M84.03 Frakturheilung in Fehlstellung, Unterarm
Nebendiagnose(n): T92.1Folgen einer Fraktur des Armes


Wird ein Patient dagegen beispielsweise zu einer Sehnenoperation bei einem vor zwei Wochen stattgefundenen Sehnenriss im Fingerbereich aufgenommen, ist dies nicht als „Folgeerscheinung“ zu kodieren, da der Riss immer noch behandelt wird.

Spezifische Schlüsselnummern für die Ursachen von Spätfolgen sind:

B90.– Folgezustände der Tuberkulose
B91 Folgezustände der Poliomyelitis
B92 Folgezustände der Lepra
B94.– Folgezustände sonstiger und nicht näher bezeichneter infektiöser und parasitärer Krankheiten
E64.– Folgen von Mangelernährung oder sonstigen alimentären Mangelzuständen
E68 Folgen der Überernährung
G09 Folgen entzündlicher Krankheiten des Zentralnervensystems
I69.– Folgen einer zerebrovaskulären Krankheit
O94 Folgen von Komplikationen während Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett
O97 Tod an den Folgen direkt gestationsbedingter Ursachen
T90–T98 Folgen von Verletzungen, Vergiftungen und sonstigen Auswirkungen äußerer Ursachen

Behandlung einer akuten Verletzung/Verbrennung und geplanter Folgeeingriff

Für die initiale und nachfolgende Behandlung einer aktuellen Verletzung/Verbrennung ist der Kode für die Verletzung/Verbrennung (weiterhin) als Hauptdiagnose zu verwenden.

Auch bei einer Aufnahme zu einer zweiten oder weiteren Operation nach einem Ersteingriff, die zum Zeitpunkt des Ersteingriffs im Rahmen der Gesamtbehandlung bereits als Folgeeingriff geplant war, wird die ursprüngliche Krankheit als Hauptdiagnose kodiert. Das gilt auch dann, wenn die ursprüngliche Krankheit nicht mehr vorhanden ist (siehe Beispiel 5 und 6).

Beispiel 5

Ein Patient wird zur geplanten Rückverlagerung eines Kolostomas, das bei einer früheren Operation wegen einer Sigmadivertikulitis angelegt wurde, stationär aufgenommen. Die Sigmadivertikulitis ist inzwischen abgeheilt.

Hauptdiagnose: Sigmadivertikulitis
Nebendiagnose(n) Versorgung eines Kolostomas

Metallentfernungen und andere weitere Behandlungen einer Verletzung (z.B. Entfernung eines orthopädischen Nagels) sind zu unterscheiden von der Behandlung einer Folgeerscheinung der ursprünglichen Verletzung (siehe Beispiel 4).

Diese Fälle sind mit dem passenden Kode für die ursprüngliche Verletzung als Hauptdiagnose gefolgt von einem zutreffenden Kode aus Kapitel XXI (z.B. Z47.0 Entfernung einer Metallplatte oder einer anderen inneren Fixationsvorrichtung) als Nebendiagnose zu verschlüsseln, der zusammen mit dem entsprechenden Kode für die Prozedur den Bedarf einer weiteren Behandlung anzeigt.

Beispiel 6

Ein Patient wird zur Metallentfernung ein Jahr nach einer distalen Radiusfraktur (mit Luxation des Ulnakopfes), die mit einer Platte versorgt wurde, stationär aufgenommen.

Hauptdiagnose: S52.31 Fraktur des distalen Radiusschaftes mit Luxation des Ulnakopfes
Nebendiagnose(n): Z47.0Entfernung einer Metallplatte oder einer anderen inneren Fixationsvorrichtung
Prozedur(en): 5-787.35Entfernung von Osteosynthesematerial, Platte, Radiusschaft



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