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Was ist Hauptdiagnose bei Aufnahme zur Behandlung einer Pseudarthrose nach Osteosynthese nach Fraktur? Handelt es sich um eine Folgebehandlung der akuten Verletzung (Hauptdiagnose Fraktur) oder ist der spezifische Kode M84.1 ''Nichtvereinigung der Frakturenden (Pseudarhtrose)'' zu vertreten?
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== Kodierempfehlung SEG 4 ==
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Definition der Pseudarthrose: Falschgelenkbildung, Ausbleiben der knöchernen Überbrückung im Anschluss an eine Fraktur, nach 6 Monaten oder länger. Entsprechend ist bei vorliegen einer Pseudarthrose nach Fraktur M84.1 ''Nichtvereinigung der Frakturenden (Pseudarthrose)''der spezifische Kode.
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== Kommentar FoKA ==
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Da sich die Frakturheilungszeit je nach Lokalisation, Alter des Patienten (Kinder, Erwachsene) und der speziellen lokalen Situation unterscheidet, gilt in der unfallchirurgischen Praxis, daß bei einer ausbleibenden Frakturheilung nach etwa der doppelten erwarteten Frakturheilungszeit von einer Pseudarthrose gesprochen wird. Fallspezifische individuelle Abweichungen sind möglich. Daher ist die allgemeine Zeitangabe von "6 Monate" nur als Orientierungswert zu sehen und im Einzelfall oben beschriebene Konstellation zu beücksichtigen. Abzugrenzen ist die '''verzögerte Frakturheilung - M84.2-''' für den Zeitraum ab dem Zeitpunkt der allgemein erwarteten Frakturkonsolidierung bis zur Pseudarthrose.Unstrittig ist, dass M84.1- (oder auch M84.2-) für diese Situation der spezifische Kode ist.
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== Rückmeldung SEG 4 ==
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Version vom 18. Februar 2008, 14:41 Uhr

KDE-Stammdaten
FoKA-Nr.: M-001
Systematik: Muskel/Skelett
Schlagwort: Pseudarthrose
SEG4-Nr.: 4
Verfasser: SEG4
Kommentar: FoKA
Beispiel-Variationen: keine
Abgleich: Konsens mit Kommentar


Problem/Erläuterung

Was ist Hauptdiagnose bei Aufnahme zur Behandlung einer Pseudarthrose nach Osteosynthese nach Fraktur? Handelt es sich um eine Folgebehandlung der akuten Verletzung (Hauptdiagnose Fraktur) oder ist der spezifische Kode M84.1 Nichtvereinigung der Frakturenden (Pseudarhtrose) zu vertreten?

Kodierempfehlung SEG 4

Definition der Pseudarthrose: Falschgelenkbildung, Ausbleiben der knöchernen Überbrückung im Anschluss an eine Fraktur, nach 6 Monaten oder länger. Entsprechend ist bei vorliegen einer Pseudarthrose nach Fraktur M84.1 Nichtvereinigung der Frakturenden (Pseudarthrose)der spezifische Kode.

Kommentar FoKA

Da sich die Frakturheilungszeit je nach Lokalisation, Alter des Patienten (Kinder, Erwachsene) und der speziellen lokalen Situation unterscheidet, gilt in der unfallchirurgischen Praxis, daß bei einer ausbleibenden Frakturheilung nach etwa der doppelten erwarteten Frakturheilungszeit von einer Pseudarthrose gesprochen wird. Fallspezifische individuelle Abweichungen sind möglich. Daher ist die allgemeine Zeitangabe von "6 Monate" nur als Orientierungswert zu sehen und im Einzelfall oben beschriebene Konstellation zu beücksichtigen. Abzugrenzen ist die verzögerte Frakturheilung - M84.2- für den Zeitraum ab dem Zeitpunkt der allgemein erwarteten Frakturkonsolidierung bis zur Pseudarthrose.Unstrittig ist, dass M84.1- (oder auch M84.2-) für diese Situation der spezifische Kode ist.

Rückmeldung SEG 4

Steht noch aus