KDE-468: Unterschied zwischen den Versionen

Aus DGfM
Wechseln zu: Navigation, Suche
 
Zeile 7: Zeile 7:
  
 
'''Entscheidung des Schlichtungsschusschusses veröffentlicht am: 19.08.2020'''
 
'''Entscheidung des Schlichtungsschusschusses veröffentlicht am: 19.08.2020'''
 
  
 
== Problem/Erläuterung: ==
 
== Problem/Erläuterung: ==

Aktuelle Version vom 30. September 2020, 10:50 Uhr

Schlagwort: Karpaltunnelsyndrom, Neurolyse, Dekompression – durch Schlichtungsausschuss entschieden

Erstellt: 08.01.2013

Aktualisiert: 31.08.2020

Entscheidung des Schlichtungsschusschusses veröffentlicht am: 19.08.2020

Problem/Erläuterung:

Aufnahme zur Durchführung einer Neurolyse bei Karpaltunnelsyndrom. Ist zusätzlich zu einem OPS-Kode aus 5-056.4 Neurolyse und Dekompression eines Nerven, Nerven Hand der OPS Kode 5-056.3 Neurolyse und Dekompression eines Nerven, Nerven Arm kodierbar?

Kodierempfehlung SEG-4:

Nur ein OPS-Kode aus 5-056.4 Neurolyse und Dekompression eines Nerven, Nerven Hand ist zu verwenden. Auch das Alphabetische Verzeichnis des OPS führt unter den Suchbegriffen "Karpaltunnel", "Dekompression und Neurolyse" zum OPS-Kode 5-056.4. Die Dekompression des N. medianus erfordert bei Vorliegen eines Karpaltunnelsyndroms in der Regel die Präparation bis in den Bereich des proximalen Handgelenks. Das Alphabetische Verzeichnis verweist ausschließlich auf die Operation an der Hand. Hinweise bezüglich einer anatomischen Grenzziehung "Hand/proximales Handgelenk" finden sich zu diesem Kode nicht, sondern nur bei anderen OPS-Kodes, z.B. bei 5-85 Operationen an Muskeln, Sehnen, Faszien und Schleimbeuteln.

Kommentierung FoKA:

Dissens:

Es muss gemäß durchgeführter Operation (d.h. Lokalisation der durchgeführten Neurolyse) genau verschlüsselt werden, d.h. es kann auch ein Eingriff an Hand und Arm notwendig sein (siehe auch "S3-Leitlinie Diagnostik und Therapie des Karpaltunnelsyndroms").

(Aktualisiert: 12.06.2017)

Rückmeldung SEG 4

Aus der Kommentierung ist kein Dissens ableitbar.

(27.08.2015)

Entscheidung Schlichtungsausschuss (19.08.2020)

Die einfache Neurolyse und Dekompression des Nervus medianus mit Durchtrennung des Retinaculum flexorum bei Karpaltunnelsyndrom wird mit einem Kode aus 5-056.4 Neurolyse und Dekompression eines Nerven, Nerven Hand kodiert.

Nach proximal erweiterte Eingriffe über die Beugefalte am Handgelenk hinaus mit Dekompression des Nervus medianus am Unterarm werden zusätzlich mit dem Kode 5-056.3 Neurolyse und Dekompression eines Nerven, Nerven Arm kodiert.



Zurück zu KDE-467

Weiter zu KDE-471

Zurück zur Übersicht