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'''Schlagwort:  Mastektomie, prophylaktische, Familienanamnese<span style="color:blue">''– durch Schlichtungsausschuss entschieden''</span>'''
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'''Schlagwort:  Mastektomie, prophylaktische, Familienanamnese<span style="color:blue">'' – durch Schlichtungsausschuss entschieden''</span>'''
  
 
'''Erstellt: 20.06.2016'''
 
'''Erstellt: 20.06.2016'''

Version vom 27. Oktober 2020, 16:08 Uhr

Schlagwort: Mastektomie, prophylaktische, Familienanamnese – durch Schlichtungsausschuss entschieden

Erstellt: 20.06.2016

Aktualisiert:

Entscheidung des Schlichtungsausschusses veröffentlicht am: 15.10.2020

Problem/Erläuterung

Der stationäre Aufenthalt einer 35-jährigen Frau mit nachgewiesener BRCA1- Mutation und positiver Familienanamnese erfolgt zur prophylaktischen Mastektomie.

Was ist die Hauptdiagnose?

Kann Q99.8 Sonstige näher bezeichnete Chromosomenanomalien als Nebendiagnose angegeben werden?

Kodierempfehlung SEG-4:

Hauptdiagnose ist gemäß DKR 1205 der „Zustand“ Brustkrebs in der Familienanamnese, also Z80.3 Bösartige Neubildung der Brustdrüse [Mamma] in der Familienanamnese.

Q99.8 Sonstige näher bezeichnete Chromosomenanomalien als Nebendiagnose ist nicht korrekt, da eine Genmutation und keine Chromosomenanomalie vorliegt.

25.08.2016 Eindeutige DKR, Z40.00 als Hauptdiagnose nicht nachvollziehbar. Kein Änderungsbedarf.

Kommentierung FoKA:

Dissens (04.07.2016)

Bei nachgewiesener Genmutation und einem dadurch auch familienanamnestisch erhöhten Brustkrebsrisiko ist als Hauptdiagnose Z40.00 Prophylaktische Operation an der Brustdrüse [Mamma] zu verschlüsseln.

Die Genmutation selbst ist nicht verschlüsselbar.


Direkt-Link SEG-4

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