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− | ---- | + | Wenn bei einer Patientin mit Zustand nach Ablatio mammae rechts wegen Mammakarzinom nach abgeschlossener Chemotherapie sowie nach Brustaufbau mit Mammaprothese nunmehr aufgrund einer fehlerhaft hergestellten Mammaprothese der Patientin angeraten wird das Implantat vorsorglich entfernen zu lassen, die diesbezüglichen Untersuchungen einschließlich bildgebender Verfahren ohne pathologischen Befund sind, eine Reoperation mit Prothesenwechsel erfolgt und bei der histologischen |
+ | Untersuchung des periprothetischen Gewebes Fremdkörperreaktionen ohne Hinweis auf einen Prothesendefekt bzw. eine eingetretene Komplikation gefunden werden, wird der Kode [https://www.dimdi.de/static/de/klassifikationen/icd/icd-10-gm/kode-suche/htmlgm2021/block-z40-z54.htm#Z40 Z40.8] ''Sonstige prophylaktische Operation'' als Hauptdiagnose angegeben. | ||
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Aktuelle Version vom 25. Januar 2021, 14:40 Uhr
Schlagwort: Prothesenwechsel, Mamma, prophylaktisch – durch Schlichtungsausschuss entschieden
Erstellt: 19.04.2012
Aktualisiert: 21.12.2020
Entscheidung des Schlichtungsausschusses veröffentlicht am: 16.12.2020
Problem/Erläuterung:
Ablatio mammae rechts wegen Mammakarzinom. Nach abgeschlossener Chemotherapie erfolgte der Brustaufbau mit Mammaprothese. Aufgrund einer fehlerhaft hergestellten Mammaprothese wurde der Versicherten angeraten, das Implantat vorsorglich entfernen zu lassen. Die Untersuchungen einschließlich bildgebender Verfahren sind ohne pathologischen Befund. Es erfolgt eine Reoperation mit Prothesenwechsel. Bei der histologischen Untersuchung des periprothetischen Gewebes Fremdkörperreaktionen ohne Hinweis auf Prothesendefekt. Was ist die Hauptdiagnose?
Kodierempfehlung SEG-4:
Z40.8 Sonstige prophylaktische Operation ist als Hauptdiagnose zuzuweisen. Der Prothesenwechsel erfolgte aus Gründen der Prophylaxe. Eine Komplikation lag nicht vor. Die Behandlung des Mammakarzinoms war mit dem Brustaufbau abgeschlossen. Bei der aktuellen Reoperation handelt sich auch nicht um eine geplante Folgeoperation.
Kommentierung FoKA:
Dissens:
In der DKR 1205d sind die in Frage kommenden Kodes abschließend aufgelistet.
Bei der Entfernung einer Mamma-Prothese auf Grund einer fehlerhaften Herstellung ist von einer Sonstigen Komplikation durch interne Prothesen, Implantate oder Transplantate, anderenorts nicht klassifiziert auszugehen, die gemäß ICD 10 mit T85.88 zu verschlüsseln ist.
Rückmeldung SEG 4
DKR 1205 regelt den Unterschied zwischen medizinischen und kosmetischen Gründen, nicht den prophylaktischen Prothesenwechsel. (27.08.2015)
Entscheidung Schlichtungsausschuss (16.12.2020)
Wenn bei einer Patientin mit Zustand nach Ablatio mammae rechts wegen Mammakarzinom nach abgeschlossener Chemotherapie sowie nach Brustaufbau mit Mammaprothese nunmehr aufgrund einer fehlerhaft hergestellten Mammaprothese der Patientin angeraten wird das Implantat vorsorglich entfernen zu lassen, die diesbezüglichen Untersuchungen einschließlich bildgebender Verfahren ohne pathologischen Befund sind, eine Reoperation mit Prothesenwechsel erfolgt und bei der histologischen Untersuchung des periprothetischen Gewebes Fremdkörperreaktionen ohne Hinweis auf einen Prothesendefekt bzw. eine eingetretene Komplikation gefunden werden, wird der Kode Z40.8 Sonstige prophylaktische Operation als Hauptdiagnose angegeben.
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