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Version vom 17. März 2021, 11:52 Uhr
Thema: Anzahl ärztliche/psychologische Therapieeinheiten
1. Anfrage vom: 03.02.2021
Stand:
2. Problembeschreibung:
In einem kinderpsychiatrischen Fall wird im Rahmen der stationären Aufnahme neben der administrativen Aufnahme durch den Therapeuten auch ein therapeutisches Erst-Gespräch mit explorativem Hintergrund geführt. Das Vorgehen ist auf andere Fälle übertragbar. Die im Rahmen dieser Erstgespräche mit den Patienten (und ggf. ihren Angehörigen) gewonnen Informationen, dienen einer ersten Einordnung in eine Symptomatik und werden für eine erste Therapieplanung herangezogen. Im Gespräch werden bereits (je nach Zustand des jeweiligen Patienten) erste Therapieoptionen und Bewältigungsstrategien sowie je nach Bedarf und Vorgeschichte auch der Einsatz von Medikamenten thematisiert. Diese Informationen werden im hausinternen Aufnahmebogen als zentrale Informationsquelle zusammenfassend dargestellt. Die Zeit im Rahmen des Aufnahmeprozesses für diese therapeutische Tätigkeit/Diagnostik wird (ohne den administrativen Teil der Aufnahme) als Therapiezeit gewertet und entsprechend OPS 9-696 kodiert. Der MDK verweist in einem Gutachten auf die Allgemeine Kodierrichtlinie Psych für Prozeduren PP014f und streicht die erfasste Zeit mit dem Hinweis, ein Aufnahmegespräch sei entsprechend der Richtlinie nicht zu kodieren. Das Aufnahmegespräch diene grundsätzlich der Überprüfung der Indikation einer Krankenhausbehandlung. Außerdem finde oftmals eine Veränderung zur ersten diagnostischen Einschätzung während des Aufenthaltes statt. Therapieeinheiten seien auf Grund von psychischen Ausnahmesituationen während der Aufnahmesituation unangebracht und kontraindiziert.
3. Frage:
Ist ein therapeutisches „Aufnahme/Erst“-Gespräch, das patientenindividuell mittels eines der in den OPS-Kodes 9-65 / 9-67 genannten therapeutischen Verfahren geführt wird, als Diagnostik gem. OPS-Hinweisen (vgl. OPS 9-696) anzusehen und damit als Therapiezeit zu erfassen, oder ist es gem. Kodierrichtlinie PP014f als Aufnahmeuntersuchung einzustufen und damit nicht zu erfassen?
Auch interessant wäre, ob hier die Streichung des OPS-Kodes 1-904 Aufwändige psychiatrische Diagnostik mit dem Systemwechsel ins Jahr 2016 eine Rolle spielt. In diesem Kode war das ärztlich/psychologische Aufnahmegespräch explizit enthalten. Dieser Kode (und damit dessen Inhalt) wurde gem. Abschlussbericht zum PEPP-Entgeltsystem 2016 in den OPS 9-696 überführt. Seit der Streichung wird im OPS explizit darauf hingewiesen, dass „die für die Diagnostik aufgewendete Zeit für die Berechnung der Therapieeinheiten entsprechend zu berücksichtigen ist“.
4. ggf. Lösungsansatz:
Klarstellung OPS
5. ICD / OPS / DKR / Gesetze:
DRK-Psych, OPS-Katalog, InEK Abschlussbericht zur Weiterentwicklung des pauschalierenden Entgeltsystems für Psychiatrie und Psychosomatik (PEPP) für das Jahr 2016
Antwort
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