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Version vom 18. Januar 2023, 14:43 Uhr

Schlagworte: Faziale Parese, Hemiparese, Dysarthrie, Schlaganfall

Erstellt: 12.12.2022

Stand: 18.01.2023

Aktualisiert:

Problem/Erläuterung

Aufnahme mit linksseitiger Hemiparese bei Verdacht auf Hirninfarkt. Bei Aufnahme leichte Sprechstörung und leichte Hemiparese links. In der Bildgebung Nachweis von multiplen frischen rechts cerebralen Ischämien. Es erfolgt eine Schlaganfallkomplexbehandlung. Bei zentraler fazialer Parese mit Dysarthrie erfolgt eine logopädische Behandlung.
Welche Nebendiagnosen sind zu kodieren?

Kodierempfehlung SEG-4:

Als Nebendiagnosen sind G81.0 Schlaffe Hemiparese und Hemiplegie, G83.6 Zentrale faziale Parese und R47.1 Dysarthrie und Anarthrie anzugeben. Unter G81.0 können auch albseitenlähmungen verschlüsselt werden, die keine (relevante) faziale Beteiligung haben. Der Hinweis unter dem Kapitel G83.- Sonstige Lähmungssyndrome („Inkl.: Lähmung (komplett) (inkomplett), ausgenommen wie unter G80-G82 aufgeführt“) bedeutet lediglich, dass ein Kode aus G80-82 zu wählen ist, wenn das Lähmungssyndrom unter diesen Kapiteln eine spezifische Beschreibung findet.

Kommentierung FoKA:

Konsens.

(Stand: 18.01.2023)


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