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Version vom 11. Januar 2024, 13:50 Uhr

Schlagworte: Immunkompromittierung

Erstellt: 13.11.2023

Stand:

Aktualisiert:

Problem/Erläuterung

Aufnahme eines Patienten zehn Tage nach Gabe einer Chemotherapie bei akuter lymphatischer Leukämie aufgrund von Fieber und ausgeprägter arzneimittelinduzierter Neutropenie (kritische Phase acht Tage). Der Patient erhielt eine intravenöse antibiotische Therapie mit Meropenem, es erfolgte eine Umkehrisolation.

Ist neben dem Kode

D70.14 Arzneimittelinduzierte Agranulozytose und Neutropenie, kritische Phase 7 Tage bis unter 10 Tage

zusätzlich als Nebendiagnose der Kode

D90 Immunkompromittierung nach Bestrahlung, Chemotherapie und sonstigen immunsuppressiven Maßnahmen

zu verschlüsseln?

Kodierempfehlung SEG-4:

Der Kode D90 Immunkompromittierung nach Bestrahlung, Chemotherapie und sonstigen immunsuppressiven Maßnahmen ist nicht als Nebendiagnose zu verschlüsseln.

Unter D90 ist die arzneimittelinduzierte Agranulozytose und Neutropenie(D70.-) exkludiert. Eine gesonderte, spezifische Immunkompromittierung ist nicht diagnostisch abgrenzbar. Eine Immunkompromittierung nach Chemotherapie ist im Kode D70.14 Arzneimittelinduzierte Agranulozytose und Neutropenie, kritische Phase 7 Tage bis unter 10 Tage regelhaft enthalten.

Kommentierung FoKA:

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