Diskussion:Anfrage P0029: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 14. Januar 2024, 18:14 Uhr
Für die Erhebung von Therapieeinheiten dürfen nur solche Professionen berücksichtigt werden, die in dem OPS vorgegeben sind. Da es um die Kalkulation des Aufwandes für das Krankenhaus geht, können keine anderen Professionen wie z. B. die Pflege ersatzweise erfasst werden. Das schließt natürlich nicht aus, dass die Gruppentherapien unter Zuhilfenahme von Pflegefachkräften durchgeführt werden dürfen. Sie können bei der Ableitung der OPS nur nicht berücksichtigt werden.--Schaefer (Diskussion) 18:14, 14. Jan. 2024 (CET)