Anfrage 0366: Unterschied zwischen den Versionen

Aus DGfM
Wechseln zu: Navigation, Suche
(Die Seite wurde neu angelegt: „'''1. Thema:''' Berechnung von Beatmungsstunden '''Anfrage vom:''' 12.08.2024 '''Stand: ''' '''2. Problembeschreibung:''' Im PDMS werden bei der assis…“)
(kein Unterschied)

Version vom 29. August 2024, 14:01 Uhr

1. Thema: Berechnung von Beatmungsstunden

Anfrage vom: 12.08.2024

Stand:


2. Problembeschreibung:

Im PDMS werden bei der assistierten Spontanatmung unter anderem der Beatmungsmodus, Einstellungen und Messwerte der Beatmungsmaschine protokolliert. Die Krankenkasse erkennt die Erfassung der Beatmungsstunden nur an, wenn die Druckdifferenz in den Einstellungen mindestens 6 mmHg beträgt. Die erfassten Beatmungsstunden werden auch dann nicht akzeptiert, wenn die vom Gerät gemessene Druckdifferenz deutlich über 6 mmHg liegt (s. P Diff 28.07.17-19h).

Darüber hinaus wird die Erfassung der Beatmungsstunden in Zusammenhang mit dem Beatmungsmodus "SPN-CPAP" nicht akzeptiert, da nach Ansicht der Krankenversicherung CPAP bei Erwachsenen nicht bei der Kalkulation der Beatmungsdauer berücksichtigt werde.


3. Frage:

1. Gilt für die Berechnung der Beatmungsstunden die gemessene oder die eingestellte Druckdifferenz?

2. Kann die Erfassung der Beatmungsstunden von der Bezeichnung des Beatmungsmodus abhängig gemacht werden?


4. ggf. Lösungsansatz:


5. ICD / OPS / DKR / Gesetze:


Antwort

...



Zurück zu Anfrage 0365

Weiter zu Anfrage 0367

Zurück zur Anfragen Übersicht