Diskussion:Anfrage P0023: Unterschied zwischen den Versionen
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Rückmeldung 5 aus PEPP: Die TE werden bei uns vom MD anerkannt. Das ist eigentlich aber auch klar im OPS 9-649.1 geregelt: „Die Erbringung der Therapieeinheiten kann durch Fachärzte und durch Ärzte in Weiterbildung erfolgen“. i. A. --[[Benutzer:Schaefer|Schaefer]] ([[Benutzer Diskussion:Schaefer|Diskussion]]) 18:51, 17. Jan. 2024 (CET) | Rückmeldung 5 aus PEPP: Die TE werden bei uns vom MD anerkannt. Das ist eigentlich aber auch klar im OPS 9-649.1 geregelt: „Die Erbringung der Therapieeinheiten kann durch Fachärzte und durch Ärzte in Weiterbildung erfolgen“. i. A. --[[Benutzer:Schaefer|Schaefer]] ([[Benutzer Diskussion:Schaefer|Diskussion]]) 18:51, 17. Jan. 2024 (CET) | ||
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+ | Der Hinweis im OPS 9-649.1 ab 2024 stellt explizit klar, dass die Erbringung von Therapieeinheiten sowohl durch Fachärzte als auch durch Ärzte in Weiterbildung erfolgen kann. Dies bestätigt die gängige Praxis der zurückliegenden Jahre, das Vorhandensein von FachärztInnen als Strukturmerkmal der Regel-, Intensiv- und Komplexbehandlungen zu verstehen, während die Erfassung der Therapieeinheiten auch durch ÄrztInnen in Weiterbildung erfolgen darf. Diese Klarstellung beseitigt den bisherigen Interpretationsspielraum und harmonisiert die Praxis mit den formalen Anforderungen.--[[Benutzer:Schaefer|Schaefer]] ([[Benutzer Diskussion:Schaefer|Diskussion]]) 21:31, 16. Sep. 2024 (CEST) |
Aktuelle Version vom 16. September 2024, 20:31 Uhr
Wenn ich mir den Originaltext anschaue, steht da:
Multiprofessionelles Team mit Behandlungsleitung durch einen Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie, Facharzt für Psychiatrie, Facharzt für Nervenheilkunde oder Facharzt für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie
Vorhandensein von Vertretern der folgenden Berufsgruppen: Ärzte (Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie, Facharzt für Psychiatrie, Facharzt für Nervenheilkunde oder Facharzt für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie) Psychologen (Psychologischer Psychotherapeut, Diplom-Psychologe oder Master of Science in Psychologie) Spezialtherapeuten (z.B. Ergotherapeuten, Physiotherapeuten, Sozialarbeiter, Logopäden, Kreativtherapeuten) Pflegefachpersonen (z.B. Gesundheits- und Krankenpfleger, Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger, Altenpfleger, Heilerziehungspfleger)
Dem Wortlaut nach wären es in diesem Fall tatsächlich Fachärzte. --Raetzell2 (Diskussion) 11:39, 14. Sep. 2022 (CEST)
Die Qualifikation als FA für ... steht expressis verbis so bei den Strukturmerkmalen dabei: Vorhandensein von Vertretern der folgenden Berufsgruppen: Ärzte (Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie, Facharzt für Psychiatrie, Facharzt für Nervenheilkunde oder Facharzt für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie). Aus dem schlichten Vorhandensein von, wäre aber nicht zu schließen, dass dies nur FÄ sein müssen, ich interpretiere "Vorhandensein von" als FÄ = als Teilmenge der Ärzte in der PSY oder PSYSO.
In der Selbsterklärung fordert der MDK Für alle personengebundenen Qualifikationen/Verfahren und obligatorisch vorzuhaltende Therapiebereiche sind mindestens zwei Personen namentlich aufzuführen. Also je 2 Namen Behandlungsleitung und "Ärzte (Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie, Facharzt für Psychiatrie, Facharzt für Nervenheilkunde oder Facharzt für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie)".
Unabhängig von der Struktur wird bei den MM gefordert: Als angewandte Verfahren der ärztlichen und psychologischen Berufsgruppen gelten folgende Verfahren oder im Aufwand vergleichbare Verfahren: ... Hier heißt es also nur "Ärztliche Berufsgruppe". Ob "Ärztliche Berufsgruppe" der Mindestmerkmale = !:1 deckungsgleich ist mit "Ärzte (Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie, Facharzt für Psychiatrie, Facharzt für Nervenheilkunde oder Facharzt für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie)" der Strukturmerkmale ist, ist nicht eineindeutig im OPS formuliert. Falls das gemeint wäre, müsste für mich dann bei den MM stehen "... der ärztlichen (Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie, Facharzt für Psychiatrie, Facharzt für Nervenheilkunde oder Facharzt für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie) und psychologischen Berufsgruppen ..."
Damit bleibt aus meiner Sicht der Interpretationsspielraum, diese Leistungen auch durch Assistenzärzte*innen zu erbringen. --KrauseW (Diskussion) 12:30, 14. Sep. 2022 (CEST)
Unter dem strittigen OPS 9-649 ist als Hinweis aufgeführt: "Anerkannt werden alle Leistungen, die durch Mitarbeiter erbracht werden, die eine Ausbildung in der jeweiligen, beim Primärkode spezifizierten Berufsgruppe abgeschlossen haben[...]"
In den Primärkodes der Regel- und Intensivbehandlung sind als ärztliche Berufsgruppe nur "Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie, Facharzt für Psychiatrie, Facharzt für Nervenheilkunde oder Facharzt für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie" aufgeführt. Nach dieser Formulierung wäre eine abgeschlossene Ausbildung also der Facharzt und die Therapieeinheiten der Weiterbildungsassistenten nicht zu zählen.
Diese Auslegung wird meiner Erfahrung nach jedoch nicht so umgesetzt.--Schaefer (Diskussion) 10:27, 19. Sep. 2022 (CEST)
Es werden in nahezu allen Häusern die assistensärztlicher TE´s erfasst und auch ausgeleitet. Es ist mir in unserer Region auch kein Haus bekannt, wo dieses Vorgehen vom MD je in Frage gestellt wurde. Um diese Problem zukünftig zu vermeiden wäre hier eine Klarstellung im neuen OPS essentiell und äußerst erstrebenswert. Bevor dieses bei den MD´s aller Bundesländer schule macht. Die Assistenzärzte verursachen innerhalb des Systems hohe Personalkosten so dass, der Vergleich mit den schlechter bezahlten PiAs hier hingt, wie im Schreiben ja erwähnt. - Viktoria Tiedemann
Wie bei der Anfrage https://foka.medizincontroller.de/index.php/Anfrage_0331 erscheint mir hier eine Definition der Berufsgruppe "Ärzte" mit der Einschränkung auf Fachärzt zu erfolgen. Eine andere Bewertung in der Praxis kann m.E. nur durch eine Änderung im Verzeichnis legitimiert werden. --Helling (Diskussion) 12:53, 19. Sep. 2022 (CEST)
Rückmeldung 1 aus FEPP: jetzt klarstellender Hinweis im OPS 2024 „Die Erbringung der Therapieeinheiten kann durch Fachärzte und durch Ärzte in Weiterbildung erfolgen“. i. A.--Schaefer (Diskussion) 18:26, 15. Jan. 2024 (CET)
Rückmeldung 2 aus FEPP: tatsächlich ist erst ab dem OPS 2024 der Hinwies in 9-649.1 „Die Erbringung der Therapieeinheiten kann durch Fachärzte und durch Ärzte in Weiterbildung erfolgen“ zu finden. Dieser wichtige Hinweis fehlt leider in den vorangeganen OPS-Katalogen.i. A. --Schaefer (Diskussion) 18:26, 15. Jan. 2024 (CET)
Rückmeldung 3 aus FEPP: Hier (Dortmund) werden problemlos alle Therapieeinheiten auch von Ass.-Ärzten anerkannt. Das ist auch richtig so, denn auch Ass.-Ärzte haben: ... eine Ausbildung in der jeweiligen, beim Primärkode spezifizierten Berufsgruppe abgeschlossen... Sie befinden sich in der Weiterbildung zum Facharzt, das ist eben keine Ausbildung mehr.i. A. --Schaefer (Diskussion) 18:26, 15. Jan. 2024 (CET)
Rückmeldung 4 aus PEPP: Der OPS verweist für die Kodierung der Therapieeinheiten auf die Primärcodes. In diesen wird das Vorhandensein von vertretener u.a. folgender Berufsgruppen verwiesen:
- Ärzte (Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie, Facharzt für Psychiatrie, Facharzt für
Nervenheilkunde oder Facharzt für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie).
Bei den Assistenzärzten handelt es sich um Approbierte Ärzte, die dem Facharztstandard unterliegen. Die im OPS zuvor genannte Behandlungsleitung erfolgt durch die Oberärzte der psychiatrischen Stationen. Entsprechend
dürfen Therapieeinheiten auch durch Assistenzärzte erbracht werden.i. A. --Schaefer (Diskussion) 18:51, 17. Jan. 2024 (CET)
Rückmeldung 5 aus PEPP: Die TE werden bei uns vom MD anerkannt. Das ist eigentlich aber auch klar im OPS 9-649.1 geregelt: „Die Erbringung der Therapieeinheiten kann durch Fachärzte und durch Ärzte in Weiterbildung erfolgen“. i. A. --Schaefer (Diskussion) 18:51, 17. Jan. 2024 (CET)
Der Hinweis im OPS 9-649.1 ab 2024 stellt explizit klar, dass die Erbringung von Therapieeinheiten sowohl durch Fachärzte als auch durch Ärzte in Weiterbildung erfolgen kann. Dies bestätigt die gängige Praxis der zurückliegenden Jahre, das Vorhandensein von FachärztInnen als Strukturmerkmal der Regel-, Intensiv- und Komplexbehandlungen zu verstehen, während die Erfassung der Therapieeinheiten auch durch ÄrztInnen in Weiterbildung erfolgen darf. Diese Klarstellung beseitigt den bisherigen Interpretationsspielraum und harmonisiert die Praxis mit den formalen Anforderungen.--Schaefer (Diskussion) 21:31, 16. Sep. 2024 (CEST)