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Version vom 30. September 2024, 10:07 Uhr
Thema: STÄB OPS 9-701.*
1. Anfrage vom: 17.07.2024
Stand:
2. Problembeschreibung:
Kürzung von Behandlungstagen durch den MD bzgl. missglückter Kontaktversuche des STÄB-Teams in Hinblick auf die Informationen im OPS-Katalog und den STÄB-Vereinbarungen "Kommt ein direkter Kontakt nicht zustande aus Gründen, die der Patient zu verantworten hat, zählt der unternommene Kontaktversuch dennoch als direkter Patientenkontakt"
Es gibt Konstellationen in Fällen, in denen Patienten STÄB-Termine kurzfristig absagen bzw. nicht wahrnehmen können. Dies geschieht meistens vorab telefonisch. Speziell bei Fällen, die tageweise im Rahmen der Vorgaben auch in der Klinik behandelt werden, sind solche Konstellationen nicht ungewöhnlich
Der eigentliche Behandlungstermin war jedoch grundsätzlich für alle Beteiligten vorab geplant, d. h. es sind administrative, zeitliche und personelle Strukturen seitens des Krankenhauses geschaffen worden, um den jeweiligen Behandlungstermin zu ermöglichen und durchzuführen. Seitens der Patienten sind die entsprechenden Behandlungspläne und Termine vermittelt worden, es liegen entsprechende Behandlungsverträge vor.
Es liegt somit eine vertragliche Beziehung vor, die entsprechend nach BGB §630a geregelt ist. Beide Parteien haben entsprechende Mitwirkungspflichten, welche von den Patienten in solchen Fällen zunächst nicht erfüllt werden.
Nun werden bei diesen telefonischen Absagen durchaus dann per Telefon relevante Themen bzgl. Therapie und Verlauf besprochen und entsprechend den Vorgaben schriftlich dokumentiert. Diese Unterlagen werden bei den Befundanforderungen des MD in geeigneter Form zur Begutachtung übermittelt. Ergo, es erfolgt also nicht einfach nur eine Absage, sondern in der Regel werden dann wichtige Themen im Rahmen der STÄB besprochen und dokumentiert.
Dennoch werden zum Großteil solche Konstellationen und damit Behandlungstage durch den MD negativ bewertet, da die formalen Vorgaben (STÄB-Vereinbarung) nicht erfüllt wurden und somit kein direkt unternommener Kontaktversuch ersichtlich ist.
Bei diesen letztlich nicht direkt stattfindenden Terminen, fehlt dann wiederum die Kapazität und Verfügbarkeit für andere Patienten, die dann ggf. nicht behandelt werden können und die personellen und zeitlichen Ressourcen aufgrund der Absage anderweitig nicht zur Verfügung stehen.
Diese Bewertung und Auslegung zielt jedoch an der gängigen Praxis jedweder Planungen und Koordination der personell umfangreichen STÄB-Teams mit all seinen Berufsgruppen vorbei und stößt entsprechend auf starke Kritik der Klinik.
3. Frage:
1. Können diese telefonisch abgesagten Termine seitens der Patienten in irgendeiner Form sachgerecht kodiert und abgerechnet werden?
2. Da per Definition im OPS-Katalog der direkte Kontakt aufgrund des Verschuldens des Patienten nicht zustande kam, sollte doch eigentlich der strukturelle Versuch als unternommener Kontaktversuch der Klinik als gerechtfertigt angesehen werden?
4. ggf. Lösungsansatz:
Hier fehlen ganz klar besser formulierter Szenarien bzgl. der Vorgehensweisen in den STÄB-Vereinbarungen und den Hinweisen im OPS-Katalog, die dringend aufgearbeitet werden sollten.
5. ICD / OPS / DKR / Gesetze:
Antwort
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