Diskussion:Anfrage 0374: Unterschied zwischen den Versionen
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Nach DKR 1105 ist in keinem Fall zu kodieren, da die Aufnahme nicht zur Abklärung einer GIB erfolgte. Ob die ulzerösen Veränderungen überhaupt zu kodieren wären, hängt vom Ressourcenverbrauch gemäß ND Definition ab. Das kann der Anfrage nicht entnommen werden. Eine Kodierung mit Blutung kann mit den vorliegenden Daten nicht gerechtfertigt werden. Insgesamt sind die Angaben sehr knapp gehalten und weitergehende Überlegungen nicht möglich. --[[Benutzer:Neiser|Neiser]] ([[Benutzer Diskussion:Neiser|Diskussion]]) 12:27, 11. Feb. 2025 (CET) | Nach DKR 1105 ist in keinem Fall zu kodieren, da die Aufnahme nicht zur Abklärung einer GIB erfolgte. Ob die ulzerösen Veränderungen überhaupt zu kodieren wären, hängt vom Ressourcenverbrauch gemäß ND Definition ab. Das kann der Anfrage nicht entnommen werden. Eine Kodierung mit Blutung kann mit den vorliegenden Daten nicht gerechtfertigt werden. Insgesamt sind die Angaben sehr knapp gehalten und weitergehende Überlegungen nicht möglich. --[[Benutzer:Neiser|Neiser]] ([[Benutzer Diskussion:Neiser|Diskussion]]) 12:27, 11. Feb. 2025 (CET) | ||
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Version vom 11. Februar 2025, 13:33 Uhr
Nach DKR 1105 ist in keinem Fall zu kodieren, da die Aufnahme nicht zur Abklärung einer GIB erfolgte. Ob die ulzerösen Veränderungen überhaupt zu kodieren wären, hängt vom Ressourcenverbrauch gemäß ND Definition ab. Das kann der Anfrage nicht entnommen werden. Eine Kodierung mit Blutung kann mit den vorliegenden Daten nicht gerechtfertigt werden. Insgesamt sind die Angaben sehr knapp gehalten und weitergehende Überlegungen nicht möglich. --Neiser (Diskussion) 12:27, 11. Feb. 2025 (CET)
Konsens mit Neiser--Raetzell2 (Diskussion) 13:33, 11. Feb. 2025 (CET)