Diskussion:Anfrage 0385: Unterschied zwischen den Versionen
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Hier ist nach meiner bescheidenen Sichtweise der medizinische Sprachgebrauch zu bevorzugen. Mir wäre keine Regelung bekannt, nachdem ein bestimmtes Gebiet mit Angabe von Quadratzentimeter oder eine tiefe mit Angabe von freigelegten Schichten oder ein bestimmter Zeitbedarf für die Kodierung einer Revision erforderlich ist. Die in dem zitierten Urteil aufgeführt Definition (''Eine Revision (lat. revisio = prüfende Wiederdurchsicht/Änderung; lat. re- = zurück/wieder, videre = sehen/hinsehen; vgl. Duden, Das Herkunftswörterbuch, 3. Aufl., und Duden, Das Universalwörterbuch, 5. Aufl.) bezeichnet - auch - im Rahmen des hier streitigen OPS im medizinischen Sprachgebrauch ein Vorgehen zur Prüfung eines vorangegangenen Vorgehens mit dem Ziel/Zweck der Beseitigung von Früh- oder Spätkomplikationen, Nebenwirkungen oder Rezidiven. Die Wiederdurchsicht erfolgt damit zur Prüfung und ggf. Korrektur von Fehlern/Mängeln'') ist nach meiner Sicht ganz gut geeignet, um eine Revision zu beschreiben. Das Tätigwerden in unmittelbarer Nähe der ursprünglichen Operation (Entfernen eines Hämatoms, Abszessspaltung o. ä.) erfüllt deshalb nicht unbedingt die Kriterien einer Revisionsoperation. --[[Benutzer:Horndasch|Horndasch]] ([[Benutzer Diskussion:Horndasch|Diskussion]]) 08:34, 31. Okt. 2025 (CET) | Hier ist nach meiner bescheidenen Sichtweise der medizinische Sprachgebrauch zu bevorzugen. Mir wäre keine Regelung bekannt, nachdem ein bestimmtes Gebiet mit Angabe von Quadratzentimeter oder eine tiefe mit Angabe von freigelegten Schichten oder ein bestimmter Zeitbedarf für die Kodierung einer Revision erforderlich ist. Die in dem zitierten Urteil aufgeführt Definition (''Eine Revision (lat. revisio = prüfende Wiederdurchsicht/Änderung; lat. re- = zurück/wieder, videre = sehen/hinsehen; vgl. Duden, Das Herkunftswörterbuch, 3. Aufl., und Duden, Das Universalwörterbuch, 5. Aufl.) bezeichnet - auch - im Rahmen des hier streitigen OPS im medizinischen Sprachgebrauch ein Vorgehen zur Prüfung eines vorangegangenen Vorgehens mit dem Ziel/Zweck der Beseitigung von Früh- oder Spätkomplikationen, Nebenwirkungen oder Rezidiven. Die Wiederdurchsicht erfolgt damit zur Prüfung und ggf. Korrektur von Fehlern/Mängeln'') ist nach meiner Sicht ganz gut geeignet, um eine Revision zu beschreiben. Das Tätigwerden in unmittelbarer Nähe der ursprünglichen Operation (Entfernen eines Hämatoms, Abszessspaltung o. ä.) erfüllt deshalb nicht unbedingt die Kriterien einer Revisionsoperation. --[[Benutzer:Horndasch|Horndasch]] ([[Benutzer Diskussion:Horndasch|Diskussion]]) 08:34, 31. Okt. 2025 (CET) | ||
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| − | Ich sehe das ähnlich wie Erwin und habe die Prüfung des voroperierten Situs ohne erforderliche weitere Maßnahmen als Revision interpretiert. Die Argumentation in dem von Nicole zur Verfügung gestellten Urteil des SG Schwerin sehe ich bislang nicht so. In der DKR P013v wird keine spezifische Unterscheidung zwischen Reoperation und Revision getroffen und auf Reoperationen oder Revisionen in verschiedenen OPS Gruppen verwiesen. Für bestimmte Organe existieren OPS, die eine erneute Kontrolle des Situs ausreichend beschreiben, wie z. B. [https://klassifikationen.bfarm.de/ops/kode-suche/htmlops2025/block-5-55...5-59.htm#code5-559 5-559.0 Freilegung der Niere (zur Exploration)]. Bei den Wirbelsäulenoperationen gibt es aber lediglich die [https://klassifikationen.bfarm.de/ops/kode-suche/htmlops2025/block-5-78...5-86.htm#code5-839 5-839.5 Revision einer Wirbelsäulenoperation] ohne weitere Differenzierung in z. B. Blutstillung, Naht oder lediglich Kontrolle.<br>Evtl. sollten wir diesbezüglich das InEK und BfArM im Vorschlagsverfahren um eine Klärung bitten. Alternativ kann der Antragsteller für eine Klärung vor 2027 den Schlichtungsausschuss diesbezüglich anrufen.--[[Benutzer:Schaefer|Schaefer]] ([[Benutzer Diskussion:Schaefer|Diskussion]]) 12:32, 3. Nov. 2025 (CET) | + | Ich sehe das ähnlich wie Erwin und habe die Prüfung des voroperierten Situs ohne erforderliche weitere Maßnahmen als Revision interpretiert. Die Argumentation in dem von Nicole zur Verfügung gestellten Urteil des SG Schwerin sehe ich bislang nicht so. In der DKR P013v wird keine spezifische Unterscheidung zwischen Reoperation und Revision getroffen und auf Reoperationen oder Revisionen in verschiedenen OPS Gruppen verwiesen. Für bestimmte Organe existieren OPS, die eine erneute Kontrolle des Situs ausreichend beschreiben, wie z. B. [https://klassifikationen.bfarm.de/ops/kode-suche/htmlops2025/block-5-55...5-59.htm#code5-559 5-559.0 Freilegung der Niere (zur Exploration)]. Bei den Wirbelsäulenoperationen gibt es aber lediglich die [https://klassifikationen.bfarm.de/ops/kode-suche/htmlops2025/block-5-78...5-86.htm#code5-839 5-839.5 Revision einer Wirbelsäulenoperation] ohne weitere Differenzierung in z. B. Blutstillung, Naht oder lediglich Kontrolle.<br>Evtl. sollten wir diesbezüglich das InEK und BfArM im Vorschlagsverfahren um eine Klärung bitten. Alternativ kann der Antragsteller für eine Klärung vor 2027 den Schlichtungsausschuss diesbezüglich anrufen.--[[Benutzer:Schaefer|Schaefer]] ([[Benutzer Diskussion:Schaefer|Diskussion]]) 12:32, 3. Nov. 2025 (CET)<br> |
Ich habe noch folgende weitere Gedanken dazu:<br>- Kann die DKR P004f Absatz 4 evtl. derart interpretiert werden, dass Explorationen eines Operationsgebietes, die ohne Anzeichen für Komplikationen ohne spezifische therapeutische Maßnahmen wieder verschlossen werden, als "nahezu vollständig erbrachte Revision" interpretiert werden können?<br>- Sind solche Eingriffe, in denen der Situs kontrolliert wird, nicht primär als diagnostisch und daher dem Kapitel 1 zugehörig anzusehen? Das widerspräche allerdings OPS aus Kapitel 5 wie z. B. [https://klassifikationen.bfarm.de/ops/kode-suche/htmlops2025/block-5-42...5-54.htm#code5-541 5-541.0 Explorative Laparotomie] oder der oben schon aufgeführten Nierenfreilegung.--[[Benutzer:Schaefer|Schaefer]] ([[Benutzer Diskussion:Schaefer|Diskussion]]) 14:56, 9. Nov. 2025 (CET) | Ich habe noch folgende weitere Gedanken dazu:<br>- Kann die DKR P004f Absatz 4 evtl. derart interpretiert werden, dass Explorationen eines Operationsgebietes, die ohne Anzeichen für Komplikationen ohne spezifische therapeutische Maßnahmen wieder verschlossen werden, als "nahezu vollständig erbrachte Revision" interpretiert werden können?<br>- Sind solche Eingriffe, in denen der Situs kontrolliert wird, nicht primär als diagnostisch und daher dem Kapitel 1 zugehörig anzusehen? Das widerspräche allerdings OPS aus Kapitel 5 wie z. B. [https://klassifikationen.bfarm.de/ops/kode-suche/htmlops2025/block-5-42...5-54.htm#code5-541 5-541.0 Explorative Laparotomie] oder der oben schon aufgeführten Nierenfreilegung.--[[Benutzer:Schaefer|Schaefer]] ([[Benutzer Diskussion:Schaefer|Diskussion]]) 14:56, 9. Nov. 2025 (CET) | ||
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Version vom 9. November 2025, 15:01 Uhr
Hier ist nach meiner bescheidenen Sichtweise der medizinische Sprachgebrauch zu bevorzugen. Mir wäre keine Regelung bekannt, nachdem ein bestimmtes Gebiet mit Angabe von Quadratzentimeter oder eine tiefe mit Angabe von freigelegten Schichten oder ein bestimmter Zeitbedarf für die Kodierung einer Revision erforderlich ist. Die in dem zitierten Urteil aufgeführt Definition (Eine Revision (lat. revisio = prüfende Wiederdurchsicht/Änderung; lat. re- = zurück/wieder, videre = sehen/hinsehen; vgl. Duden, Das Herkunftswörterbuch, 3. Aufl., und Duden, Das Universalwörterbuch, 5. Aufl.) bezeichnet - auch - im Rahmen des hier streitigen OPS im medizinischen Sprachgebrauch ein Vorgehen zur Prüfung eines vorangegangenen Vorgehens mit dem Ziel/Zweck der Beseitigung von Früh- oder Spätkomplikationen, Nebenwirkungen oder Rezidiven. Die Wiederdurchsicht erfolgt damit zur Prüfung und ggf. Korrektur von Fehlern/Mängeln) ist nach meiner Sicht ganz gut geeignet, um eine Revision zu beschreiben. Das Tätigwerden in unmittelbarer Nähe der ursprünglichen Operation (Entfernen eines Hämatoms, Abszessspaltung o. ä.) erfüllt deshalb nicht unbedingt die Kriterien einer Revisionsoperation. --Horndasch (Diskussion) 08:34, 31. Okt. 2025 (CET)
Ich sehe das ähnlich wie Erwin und habe die Prüfung des voroperierten Situs ohne erforderliche weitere Maßnahmen als Revision interpretiert. Die Argumentation in dem von Nicole zur Verfügung gestellten Urteil des SG Schwerin sehe ich bislang nicht so. In der DKR P013v wird keine spezifische Unterscheidung zwischen Reoperation und Revision getroffen und auf Reoperationen oder Revisionen in verschiedenen OPS Gruppen verwiesen. Für bestimmte Organe existieren OPS, die eine erneute Kontrolle des Situs ausreichend beschreiben, wie z. B. 5-559.0 Freilegung der Niere (zur Exploration). Bei den Wirbelsäulenoperationen gibt es aber lediglich die 5-839.5 Revision einer Wirbelsäulenoperation ohne weitere Differenzierung in z. B. Blutstillung, Naht oder lediglich Kontrolle.
Evtl. sollten wir diesbezüglich das InEK und BfArM im Vorschlagsverfahren um eine Klärung bitten. Alternativ kann der Antragsteller für eine Klärung vor 2027 den Schlichtungsausschuss diesbezüglich anrufen.--Schaefer (Diskussion) 12:32, 3. Nov. 2025 (CET)
Ich habe noch folgende weitere Gedanken dazu:
- Kann die DKR P004f Absatz 4 evtl. derart interpretiert werden, dass Explorationen eines Operationsgebietes, die ohne Anzeichen für Komplikationen ohne spezifische therapeutische Maßnahmen wieder verschlossen werden, als "nahezu vollständig erbrachte Revision" interpretiert werden können?
- Sind solche Eingriffe, in denen der Situs kontrolliert wird, nicht primär als diagnostisch und daher dem Kapitel 1 zugehörig anzusehen? Das widerspräche allerdings OPS aus Kapitel 5 wie z. B. 5-541.0 Explorative Laparotomie oder der oben schon aufgeführten Nierenfreilegung.--Schaefer (Diskussion) 14:56, 9. Nov. 2025 (CET)