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• mögliche Prüfung Bereich 8-836 bzw. 8-83b (interventionelle Behandlung von Gefäßmalformationen / sklerosierende Flüssigkeiten)<br> | • mögliche Prüfung Bereich 8-836 bzw. 8-83b (interventionelle Behandlung von Gefäßmalformationen / sklerosierende Flüssigkeiten)<br> | ||
Version vom 2. Juli 2026, 15:28 Uhr
1. Thema: OPS-Abbildung einer perkutanen Sklerotherapie eines Lymphangioms der Mundhöhle mittels OK-432 (Picibanil)
Anfrage vom: 17.06.2026
Stand:
2. Problembeschreibung:
Bei einer Patientin mit einem Lymphangiom im Bereich der linken Mundhöhle/Uvula palatina erfolgte eine interventionell-radiologische Therapie mittels Punktion und intraläsionaler Applikation von OK-432 (Picibanil).
Nach flächiger Haut-/Schleimhautdesinfektion und sterilem Abdecken wurde die Malformation an einer Position punktiert. Nach vorsichtiger Kontrastmitteldarstellung und Verifikation der intraläsionalen Lage erfolgte die Applikation von insgesamt 1 KE (= 0,1 ml Streptokokkenlysat) OK-432 (Picibanil). Anschließend Wund- und Druckverband.
Im Befund wird die erfolgreiche Punktion beschrieben. Dabei entleerte sich klare Flüssigkeit ohne Blutanteile. Abschließend erfolgte die Sklerotherapie des Lymphangioms der Uvula palatina mittels OK-432.
Für die Applikation von OK-432 bei lymphatischen Malformationen konnte kein eindeutig zutreffender OPS-Kode identifiziert werden. Insbesondere ist unklar, ob die Maßnahme als Sklerotherapie einer Gefäß-/Lymphgefäßmalformation abzubilden ist und welche OPS-Kategorie hierfür heranzuziehen ist.
3. Frage:
Wie ist die perkutane/intraläsionale Applikation von OK-432 (Picibanil) zur Behandlung eines Lymphangioms der Mundhöhle (Uvula palatina) im OPS korrekt zu verschlüsseln?
Insbesondere bitten wir um Stellungnahme,
• ob die Behandlung als Sklerotherapie einer lymphatischen Malformation abzubilden ist,
• ob hierfür ein Kode aus dem Bereich der interventionellen Gefäß-/Malformationstherapie anzuwenden ist,
• ob die verwendete Substanz OK-432 als embolisierende bzw. sklerosierende Flüssigkeit im Sinne des OPS anzusehen ist,
• oder ob derzeit keine spezifische OPS-Abbildung für dieses Verfahren existiert.
4. ggf. Lösungsansatz:
Aus unserer Sicht käme grundsätzlich eine Kodierung aus dem Bereich der interventionellen Behandlung von Gefäß- bzw. Lymphgefäßmalformationen mit sklerosierenden Flüssigkeiten in Betracht. Eine eindeutige Zuordnung konnte jedoch anhand der OPS-Systematik nicht vorgenommen werden.
5. ICD / OPS / DKR / Gesetze:
ICD:
• D18.1 Lymphangiom (soweit zutreffend)
OPS:
• mögliche Prüfung Bereich 8-836 bzw. 8-83b (interventionelle Behandlung von Gefäßmalformationen / sklerosierende Flüssigkeiten)
DKR:
• keine spezifische Regelung bekannt
Gesetze:
• keine
Antwort
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