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== Antwort ==
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Der Wortlaut des OPS klassifiziert Medikamente nach der Menge, die dem Patienten während der stationären Behandlung appliziert worden ist. Die lückenlose Therapie beim Übergang aus stationärer in die ambulante Behandlung regelt § 39 Absatz 1a Satz 9 SGB V in Kombination mit dem Rahmenvertrag Entlassmanagement und §14 Absatz 7 ApoG.<br>
Den Umfang von aus Kulanz mitgegebenen Medikamenten und mögliche Prozesse zur Rückerstattung muss jedes Krankenhaus selbst abwägen. Solche Medikamente, die PatientInnen mitgegeben werden, können nicht bei der Kalkulation der Summe für den OPS berücksichtigt werden.


 
(Stand: 30.09.2026)
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Version vom 30. September 2026, 17:18 Uhr

1. Thema: ZE-/NUB-Medikamente fürs Wochenende mitgeben und den OPS-Kode mit der Menge der mitgegebenen Medikamente abrechnen

Anfrage vom: 08.09.2026

Stand:


2. Problembeschreibung:

Zur Überbrückung des Wochenendes geben wir am Freitag Medikamente übers Wochenende mit, was lt. § 14 Abs. 7 ApoG auch so vorgesehen ist. Die Krankenhausapotheke kann derzeit keine Abrechnung von Verordnungen im Rahmen des Entlassmanagements durchführen.


3. Frage:

Ist es möglich, diese mitgegebene Menge an ZE/NUB dann zum Gesamt-OPS zu rechnen und damit eine Leistung abzurechnen, die teilweise nach der Entlassung erfolge?  


4. ggf. Lösungsansatz:


5. ICD / OPS / DKR / Gesetze:

OPS-Kodes 6-00*


Antwort

Der Wortlaut des OPS klassifiziert Medikamente nach der Menge, die dem Patienten während der stationären Behandlung appliziert worden ist. Die lückenlose Therapie beim Übergang aus stationärer in die ambulante Behandlung regelt § 39 Absatz 1a Satz 9 SGB V in Kombination mit dem Rahmenvertrag Entlassmanagement und §14 Absatz 7 ApoG.
Den Umfang von aus Kulanz mitgegebenen Medikamenten und mögliche Prozesse zur Rückerstattung muss jedes Krankenhaus selbst abwägen. Solche Medikamente, die PatientInnen mitgegeben werden, können nicht bei der Kalkulation der Summe für den OPS berücksichtigt werden.

(Stand: 30.09.2026)


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