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− | Im o.g. Fall liegt dem Symptom der Essverweigerung, das die PEG-Sondenanlage veranlasst, die dementielle Erkrankung (organisch bedingte zerebrale Erkrankung) zugrunde. Die Demenz wird während des stationären Aufenthaltes nicht behandelt. Somit ist R63.3 ''Ernährungsprobleme und unsachgemäße Ernährung'' als Hauptdiagnose anzugeben. Eine Essstörung nichtorganischen Ursprungs (F50.-) ist im o.g. Fall nicht bestätigt. | + | Im o.g. Fall liegt dem Symptom der Essverweigerung, das die PEG-Sondenanlage veranlasst, die dementielle Erkrankung (organisch bedingte zerebrale Erkrankung) zugrunde. Die Demenz wird während des stationären Aufenthaltes nicht behandelt. |
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+ | Somit ist R63.3 ''Ernährungsprobleme und unsachgemäße Ernährung'' als Hauptdiagnose anzugeben. | ||
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Version vom 5. Juni 2008, 10:29 Uhr
Schlagwort: PEG-Sonde, Demenz, Essstörung
Stand: 2007-03-12
Aktualisiert: 2008-01-08
Problem/Erläuterung:
Eine 85jährige Patientin wird zur Anlage einer PEG-Sonde geplant stationär aufgenommen. Bedingt durch eine bekannte dementielle Erkrankung liegt eine Essverweigerung vor. Als Hauptdiagnose wird F50.8 Sonstige Essstörungen angegeben. Ist die Hauptdiagnose korrekt?
Kodierempfehlung:
Im o.g. Fall liegt dem Symptom der Essverweigerung, das die PEG-Sondenanlage veranlasst, die dementielle Erkrankung (organisch bedingte zerebrale Erkrankung) zugrunde. Die Demenz wird während des stationären Aufenthaltes nicht behandelt.
Somit ist R63.3 Ernährungsprobleme und unsachgemäße Ernährung als Hauptdiagnose anzugeben.
Eine Essstörung nichtorganischen Ursprungs (F50.-) ist im o.g. Fall nicht bestätigt.
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