DKR 1918a: Unterschied zwischen den Versionen
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=== Vergiftung durch Arzneimittel in Kombination mit Alkohol === | === Vergiftung durch Arzneimittel in Kombination mit Alkohol === | ||
− | Eine Nebenwirkung eines Medikamentes, das in Verbindung mit Alkohol eingenommen wurde, ist als Vergiftung durch beide (Wirk-)Stoffe zu kodieren. | + | Eine Nebenwirkung eines Medikamentes, das in '''Verbindung mit Alkohol''' eingenommen wurde, ist als '''Vergiftung durch beide (Wirk-)Stoffe''' zu kodieren. |
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=== Vergiftung durch verordnete Medikamente, die in Verbindung mit nicht verordneten Medikamenten eingenommen werden === | === Vergiftung durch verordnete Medikamente, die in Verbindung mit nicht verordneten Medikamenten eingenommen werden === | ||
− | Eine Nebenwirkung, die wegen der Verbindung eines verordneten und eines nicht verordneten Medikaments auftritt, ist als Vergiftung durch beide (Wirk-)Stoffe zu kodieren. | + | Eine Nebenwirkung, die wegen der Verbindung eines '''verordneten und''' eines '''nicht verordneten''' Medikaments auftritt, ist als '''Vergiftung durch beide (Wirk-)Stoffe''' zu kodieren. |
Version vom 16. Juni 2008, 15:16 Uhr
Inhaltsverzeichnis
1918a Unerwünschte Nebenwirkungen/Vergiftung von zwei oder mehr in Verbindung eingenommenen Substanzen
(bei Einnahme entgegen einer Verordnung)
Vergiftung durch Arzneimittel in Kombination mit Alkohol
Eine Nebenwirkung eines Medikamentes, das in Verbindung mit Alkohol eingenommen wurde, ist als Vergiftung durch beide (Wirk-)Stoffe zu kodieren.
Beispiel 1
Ein Patient wird mit schwerer Depression des Atemzentrums aufgenommen, verursacht durch versehentlich in Verbindung mit Alkohol eingenommene Barbiturate.
Hauptdiagnose: T42.3 Vergiftung durch Antiepileptika, Sedativa, Hypnotika und Antiparkinsonmittel, Barbiturate
Nebendiagnose(n): G93.88 Sonstige näher bezeichnete Krankheiten des Gehirns
T51.0 Toxische Wirkungen von Alkohol, Äthanol
optional: X49.9! Akzidentelle Vergiftung
Vergiftung durch verordnete Medikamente, die in Verbindung mit nicht verordneten Medikamenten eingenommen werden
Eine Nebenwirkung, die wegen der Verbindung eines verordneten und eines nicht verordneten Medikaments auftritt, ist als Vergiftung durch beide (Wirk-)Stoffe zu kodieren.
Beispiel 2
Ein Patient wird mit Hämatemesis aufgrund der Einnahme von Cumarin (verordnet), versehentlich in Verbindung mit Acetylsalicylsäure (nicht verordnet) aufgenommen.
Hauptdiagnose: T39.0 Vergiftung durch Salizylate
Nebendiagnose(n): K92.0 Hämatemesis
T45.5 Vergiftung durch primär systemisch und auf das Blut wirkende Mittel, anderenorts nicht klassifiziert, Antikoagulanzien
optional: X49.9! Akzidentelle Vergiftung
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